Förderunterlagen Teil F, Extremwetterereignisse

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Neu: Antragstellung ab sofort digital möglich

Die Landesforstverwaltung in Baden-Württemberg treibt die Digitalisierung im Förderwesen voran. Der Austausch zwischen Ihnen als Antragstellenden und den unteren Forstbehörden (UFBen) ist ab sofort digital möglich und erwünscht. Sie können unter anderem die Förderanträge und Zahlungsanträge (Verwendungsnachweise) im Bereich der nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) papierlos einreichen und auf Wunsch positive Bescheide ausschließlich digital per E-Mail erhalten.
Bis zur Einführung eines volldigitalisierten Antragsverfahrens ist aber auch noch eine Antragstellung in Papierform möglich. Es ist zu beachten, dass für alle EU-kofinanzierten Fördermaßnahmen (wie Bodenschutzkalkung, Gemeinschaftswälder, Forsttechnik, Infrastruktur, Waldbiotope und Mountainbike-Single-Trails) aufgrund der einschlägigen EU-Vorschriften weiterhin zwingend eine Abwicklung der Förderung in Papierform gilt.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument Vorgaben zur digitalen Antragstellung.

Wichtiger Hinweis:

Ab sofort können Förderanträge für die Maßnahmen nach Nummer 9.8 „Suche und Dokumentation von Borkenkäfer-Befallsherden“ (Borkenkäfermonitoring) sowie nach Nummer 9.7.1.2 „Transport und Lagerung von Schadholz in Nass- und Trockenlager“ (Transporthilfe) bei den unteren Forstbehörden gestellt werden.

Diese Förderungen werden ausschließlich für Privatwaldbetriebe bis 200 Hektar Waldbesitzfläche angeboten. 

Sollte das vorgelegte Antragsvolumen die verfügbaren Fördermittel übersteigen, wird im Rahmen eines Priorisierungsverfahrens eine Rangfolge erstellt, anhand derer die vorliegenden Anträge bewilligt und ausbezahlt werden. Förderanträge, die nicht mit Fördermitteln bedient werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Priorisierungsstichtag 2025:

-   Mittwoch, den 15. Oktober 2025: spätester Antragseingang an der unteren Forstbehörde

Im Rahmen der Priorisierung können nur fristgerecht und vollständig bei der unteren Forstbehörde eingereichte und als bewilligungsfähig geprüfte Anträge berücksichtigt werden.

Außerdem können Anträge nach Nummer 9.10 „Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen“ außer nach Nummer 9.10.1.5 „Bewässerung von Kulturen“ aus allen förderfähigen Waldbesitzarten und –größen gestellt werden. Der Fördertatbestand Bewässerung von Kulturen ist bis auf weiteres nicht zur Förderung freigegeben! 

Die dazu notwendigen Förderanträge sowie sonstige Informationen finden Sie hier im Förderwegweiser.

Übersichten und Informationen