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Vorabprüfungsphase endet erst am 21.06.2018 !

Achtung: Aufgrund einer am 22.05.2018 mit Wirkung ab 01.01.2018 in Kraft getretenen Änderung des einschlägigen Artikels 15 Absatz 2a der VO (EU) Nr. 809/2014 endet der Vorabprüfungszeitraum nicht wie bisher kommuniziert am 19.06.2018, sondern erst am 21.06.2018!

Die Hinweise in FIONA werden demnächst entsprechend angepasst!

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