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Blühflächen - ein Beitrag zur Biodiversität

Blühfläche im Waldschatten
Blühfläche im Waldschatten



Bei Fahrten durch die verschiedenen Regionen in Baden-Württemberg fallen insbesondere in den Sommermonaten die oftmals bunt leuchtenden, blühenden Felder auf, auf denen keine typischen Markt- oder Futterfrüchte wachsen. Auf vielen dieser Flächen haben Landwirtinnen und Landwirte sogenannte FAKT-Blühmischungen angesät. Sie sind etwas Besonderes, denn diese Pflanzen werden weder verkauft noch werden Nutztiere damit gefüttert. Die Blühmischungen bleiben mindestens bis zum Herbst stehen und bieten gerade für Insekten und Vögel eine Nahrungsquelle und auch Schutz. Überdies schützt dieser Bewuchs die Böden vor Erosion. Andreas Weigand aus Werbach im Main-Tauber-Kreis ist einer der Landwirte, der diese Blühmischungen aussät.

Gemeinsam mit seiner Familie bewirtschaftet der Landwirt einen Ackerbaubetrieb und baut hier Sommergerste, Weizen, Raps und Mais an. Zum Betrieb gehören auch Grünland-Flächen, auf denen er Heu zum Verkauf erzeugt. Der Betrieb ist auf den Hauptstandort Werbach und einen weiteren Standort im rund 20 km entfernten Wertheim verteilt.

Ackerbauliche Fördermaßnahmen in FAKT

Zu Beginn der Förderperiode 2014-2020 wurde Andreas Weigand über das örtliche Landwirtschaftsamt auf das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und seine vielfältigen Teilmaßnahmen aufmerksam. Landwirte verpflichten sich bei Beantragung dieser Förderung diese für 5 Jahre in ihrem Betrieb durchzuführen.
In seinen Betriebsablauf integriert hat der Ackerbauer u.a. die FAKT-Teilmaßnahme „F1 Winterbegrünung“. Nach der Ernte bis spätestens 15. September sät er auf einem Teil der Flächen Ackersenf oder ggf. Ölrettich. Ab Ende November darf er diese als Gründüngung einpflügen.
Etwas besonders in seinen Betrieb ist die FAKT-Teilmaßnahme „E2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen“, die er auf maximal 7 ha seiner Ackerfläche vornimmt. Pro Hektar erhält er 710 € an Förderung und hält im Gegenzug verschiedene Auflagen ein:

  • Jährlich sät er eine vorgegebene einjährige Blühmischungen aus auf den Ackerflächen, die er aus der Erzeugung genommenen hat .
  • Die Aussaat nimmt er im Frühjahr bis spätestens 15. Mai vor.
  • Den Aufwuchs mulchen oder einarbeiten darf er nicht vor Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur.
  • Auf diesen Flächen darf er keine stickstoffhaltigen Düngemittel und Pflanzenschutzmittel einsetzen.

Für die Brachebegrünung mit Blühmischungen nutzt der Landwirt Flächen, die für den Anbau von Getreide zwar ebenfalls geeignet wären, jedoch für ihn weniger wirtschaftlich sind. Z.B. bringen sie aufgrund der Bodenbeschaffung weniger Ertrag, liegen im Waldschatten oder sind aufgrund ihrer Schlaggröße mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen nur schwer zu bewirtschaften.
Im Zuge der Greening-Verpflichtungen hat er auf einigen seiner Brachflächen auch noch die FAKT-Teilmaßnahme „E2.2 Brachebegrünung mit Blühmischungen mit ÖVF-Anrechnung“ beantragt. ÖVF steht als Abkürzung für Ökologische Vorrangflächen, d.h. hier wird eine Fläche im Umweltinteresse genutzt. Weil diese ÖVF-Flächen beim Greening angerechnet werden, ist hier der Fördersatz bei nahezu den gleichen Auflagen geringer.

Blühmischungen – für Grenzertragsstandorte interessant

Andreas Weigand erläuterte den Nutzen der Fördermaßnahme „Brachebegrünung mit Blühmischung“ für seinen Betrieb. Er sieht hier die Möglichkeit, auch auf Grenzertragsstandorten einen passablen Deckungsbeitrag zu erreichen. Des Weiteren trage der Bewuchs der Fläche dazu bei, einen ansonsten möglicherweise brachliegenden Acker vor Erosion durch Wind oder Wasser zu schützen. Die Blühflächen erzielten überdies eine gute Außenwirkung und sind seiner Meinung nach eine gute Öffentlichkeitsarbeit für die Landwirtschaft. Er hat auch beobachtet, dass diese Blühflächen für Wildtiere ideal sind, da sie diesen Möglichkeiten für einen Unterschlupf bieten. Außerdem habe es auf diesen Flächen eine große Insektenvielfalt, schilderte er seine Eindrücke. Viele Vogelarten könnten hier an einem „reich gedeckten Tisch“ Samen und Insekten als Nahrung finden.

Aufgrund dieser Erfahrungen sieht der Landwirt durch die Aussaat der Blühmischungen einen Mehrwert gegenüber einer reinen Stilllegung. Jedoch weißt er darauf hin, dass die Maßnahme in die Bewirtschaftungsweise der einzelnen Betriebe passen muss. Der Betriebsleiter kann sich auch einen Anbau von mehrjährigen Blühmischungen vorstellen. Allerdings müsse sich eine Variation der Aussaat und der Bewirtschaftungsvorgaben für ihn auch betriebswirtschaftlich rechnen. Aufgrund seiner guten Erfahrungen mit diesen Fördermaßnahmen erwägt er, die FAKT-Teilmaßnahme „E 7 - Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)“, die 2019 erstmals angeboten wird, in seinen Betriebsablauf zu integrieren, bemerkte Andreas Weigand abschließend.

Autorin: Martina Stock/LEL

Steckbrief

Fördermaßnahmen: u.a.

  • FAKT F1, Winterbegrünung
  • FAKT E2.1, Brachebegrünung mit Blühmischungen
  • FAKT E 2.2, Brachebegrünung mit Blühmischungen (mit öVF-Anrechnung)
  • Förderprogramm: FAKT

Förderumfang:

  • F1: 100 €/ha
  • E2.1: 710 €/ha (max. 5 7 ha)
  • E2.2: 330 €/ha (mit öVF-Anrechnung)

Lage des Betriebs: Werbach im Main-Tauberkreis

Betriebsschwerpunkt: Ackerbau

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