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Hinweise zur neuen FIONA-Version 18.1.6

  • Direktzahlungen: DZ-2 Zeile 3: Erklärung zum Ausbringverbot von Pflanzenschutzmitteln auf bestimmten ÖVF-Flächen: Die Erklärung wird jetzt auch dann gefordert, wenn der ÖVF-Code 12 für Brachen mit Honigpflanzen (NC 065) gewählt wird.
  • FSV: Erstjahr Textanpassung: Bei Angabe Erstjahr ist der Text angepasst worden, es wurde das Wort "mindestens" ergänzt. Dies dient der Klarstellung, dass die Jahre 2011 bis 2013 zu wählen sind, soweit das Erstjahr 2011, 2012  bzw. 2013 war und die Fläche  mindestens dreimal, mindestens zweimal bzw. mindestens einmal von 2015 bis 2018 ÖVF war bzw. ist.
  • GIS: Beim Import von Geometrien wird das Bezugssystem jetzt automatisch erkannt und muss nicht mehr vom Anwendenden ausgewählt werden.
  • Komprimierter Gemeinsamer Antrag:
    Daten zur Nachreichung von Anlagen, die zur Bewilligung erforderlich sind, wurden im komprimierten Antrag angepasst.
    • Nachreichungen der Hanf-Saatgutetiketten sowohl als Hauptfrucht, als auch als Zwischenfrucht (DZ7) sollten bis zum 03.09.2018 abgegeben sein.
    • Nachreichungen zur Maßnahme FAKT D2.3; Bestätigung der Kontrollstelle nach amtlichem Muster sollten bis zum 21.01.2019 abgegeben sein.
    • Nachreichungen zum Verwendungsnachweis der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (U2 01-03) sollten bis zum 16.07.2018 abgegeben sein.

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