Achtung: Aufgrund einer am 22.05.2018 mit Wirkung ab 01.01.2018 in Kraft getretenen Änderung des
einschlägigen Artikels 15 Absatz 2a der VO (EU) Nr. 809/2014 endet der Vorabprüfungszeitraum nicht wie bisher kommuniziert am
19.06.2018, sondern erst am 21.06.2018!
Die Hinweise in FIONA werden demnächst entsprechend angepasst!