Als Basis für die kommende Förderperiode 2023 bis 2027 müssen alle EU-Mitgliedstaaten einen nationalen Strategieplan für die 1. und 2.Säule der GAP entwickeln. Die bisherigen in Deutschland je Bundesland gültigen ländlichen Entwicklungsprogramme, in Baden-Württemberg ist dies der MEPL, werden durch diesen abgelöst.
Der GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Februar 2022 von Bund und Ländern fertig gestellt und bei der EU-Kommission eingereicht.
Auf unserer neuen Seite GAP-Strategieplan (Förderperiode 2023 - 2027) können Sie diesen nun abrufen. Ebenfalls finden Sie dort eine Kurzfassung des GAP-Strategieplans sowie weitere Informationen und Rechtsgrundlagen.
Wir werden Ihnen auf dieser Seite zukünftig sukzessive weitere Informationen zur Verfügung stellen.