Das BMEL weist in einem Infoschreiben auf die geplanten Änderungen und Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2024 hin.
Die Anpassungen umfassen unter anderem:
- ÖR 1a ("Brache"): Senkung der Einstiegsschwelle - Streichung der Bereitstellungsuntergrenze von einem Prozent für alle Betriebe, sowie Prämie von 1.300 € für ein Hektar, auch wenn dadurch mehr als 6% stillgelegt würden.
- Prämienerhöhungen bei ÖR 1b und c (Blühstreifen), ÖR 2 (Vielfältige Kulturen), ÖR 3 (Beibehaltung Agroforst) und ÖR 6 (Pflanzenschutzmittelverzicht bei Acker- und Dauerkulturflächen).
- Vereinfachungen bei ÖR 1b und c (Blühstreifen) hinsichtlich Form- und Größenvorgaben, sowie bei ÖR 4 (Extensivierung des Dauergrünlandes) hinsichtlich Unterschreitung des Viehbesatzes von 0,3 RGV.
Die genauen Informationen finden Sie hier: Infoschreiben Anpassungen Öko-Regelungen ab 2024