C 1 - Erhaltung von Streuobstbeständen
Ausgleichsleistung: 2,50 €/Baum
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Förderfähig sind bis zu 100 Streuobstbäume je ha
- Die Baumzahl je Hektar darf nicht mehr als 200 Bäume betragen
- Obstbäume mit deutlich ausgeprägtem Stamm und deutlich ausgeprägter Krone mit einer Stammhöhe von mehr als 1,40 m
- Bewirtschaftung beziehungsweise Pflege des Bewuchses unter und zwischen den Bäumen
- Abgängige Bäume sind durch Hochstämme zu ersetzen
Hinweise
Auch abgestorbene Bäume sind ausgleichsberechtigt, sofern diese noch im Boden verwurzelt sind (stehende Bäume). Die Anzahl der beantragten Bäume ist für mindestens 5 Jahre zu erhalten.
Streuobst ohne Wiesennutzung (NC 481) ist bei D1 nicht förderfähig.
C 2 - Weinbausteillagen
Ausgleichsleistung: 900 €/ha
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Förderfähig sind Flächen in abgegrenzten Steillagen (Weinbausteillagenkulisse)
- Keine Beseitigung der Trockenmauern
- Raubmilbenschonender Pflanzenschutz
- Durchführung von Bodenuntersuchungen gemäß Düngeverordnung.
Hinweise
Der Neubau und die Sanierung von Trockenmauern über das Ökopunktekonto, kommunale Förderprogramme, Denkmalschutz und andere Programme, ist förderunschädlich, weil dies eine punktuelle investive Förderung der Mauern darstellt.
C 3 - Vorderwälder Rind
Ausgleichsleistungen: 100 €/Milchkuh, 70 €/Mutterkuh, 100 €/Zuchtbulle
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Weibliche oder männliche Zuchttiere der Rinderrasse Vorderwälder.
- Nachweis durch Auszug aus Zuchtbuch (Herdbuch), Milchkühe über Milchleistungsprüfung (MLP).
- Kühe, bei denen die letzte Abkalbung länger als zwei Jahre zurückliegt, sind nicht förderfähig.
Hinweise
Die erforderlichen Nachweise werden zentral über Datenbankabgleiche sichergestellt. Es ist der Jahresdurchschnittsbestand der
beantragten Zuchttiere maßgeblich.
C 3 - Hinterwälder Rind / Limpurger Rind / Braunvieh alter Zuchtrichtung
Ausgleichsleistungen: 170 €/Milchkuh, 120 €/Mutterkuh, 250 €/Zuchtbulle
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Weibliche oder männliche Zuchttiere der Rinderrasse Hinterwälder, Limpurger oder Braunvieh alter Zuchtrichtung.
- Nachweis durch Auszug aus Zuchtbuch (Herdbuch), Milchkühe über Milchleistungsprüfung (MLP).
- Kühe, bei denen die letzte Abkalbung länger als zwei Jahre zurückliegt, sind nicht förderfähig.
Hinweise
Die erforderlichen Nachweise werden zentral über Datenbankabgleiche sichergestellt. Es ist der Jahresdurchschnittsbestand der beantragten Zuchttiere maßgeblich.
C 3 - Altwürttemberger Pferd / Schwarzwälder Fuchs
Ausgleichsleistungen: 120 €/Zuchtstute, 250 €/Zuchthengst
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Zuchtstuten (mit aktiver Zuchtnutzung) und -hengste der Pferderassen Altwürttemberger Pferd oder Schwarzwälder Fuchs.
- Nachweis der Zuchtnutzung über Deck- oder Besamungsschein (Zuchtstuten) beziehungsweise Auszug aus dem Zuchtbuch (Hengste).
Hinweise
Der Nachweis der aktiven Zuchtnutzung der Stuten erfolgt über die Vorlage des Deck-/Besamungsscheins mit dem letzten Deckdatum (bis
zu N - 3 Jahre zulässig) oder einen anderen Nachweis, zum Beispiel Abfohlmeldung. Es muss die zur Förderung beantragte Zahl von
Zuchttieren jederzeit im Unternehmen gehalten werden. Sofern abgängige Tiere nicht unverzüglich ersetzt werden können, ist
dies der unteren Landwirtschaftsbehörde umgehend mitzuteilen.
C 3 - Schwäbisch Hällisches Schwein
Ausgleichsleistung: 160 €/Zuchtsau, 160 €/Zuchteber
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Muttersauen (Zuchttiere) beziehungsweise Zuchteber der Schweinerasse Schwäbisch Hällisches Schwein.
- Nachweis über Auszug aus dem Zuchtbuch und Beleg über 1. Wurf (Muttersauen)
Hinweise
Für die Ermittlung der bewilligungsrelevanten Tiere werden die im Kalenderjahr im Bestandsverzeichnis geführten Zuchttiere und
die im Zuchtbuch für das Schwäbisch Hällische Schwein eingetragenen Zuchttiere herangezogen.