G 1 - Sommerweideprämie
Ausgleichsleistung: 50 €/GV, 40 €/GV bei Kombination mit Ökolandbau
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Nur für Milchkühe und/oder weibliche Rinder einer Milchrasse ab 1 Jahr (müssen bereits zu Beginn der Weideperiode 1 Jahr alt sein).
- Aufteilung in die Weidegruppen Milchkühe und weibliche Rinder ab 1 Jahr möglich.
- Mindestens 0,15 ha Weidefläche je beantragter RGV im Weidezeitraum vom 1. Juni -30. September
- Mindestens 0,10 ha Weidefläche je im Betrieb vorhandener weiterer möglicher Weidetiere (RGV)
- Tiere müssen grundsätzlich mindestens im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September auf der Weide sein
- Führen eines Weidetagebuches nach amtlichem Muster für die beantragten Weidegruppen
- Freier Zugang zu einer Tränkevorrichtung.
- Weidefläche in ordnungsgemäßem Zustand, Überbeweidung ist zu vermeiden.
Hinweise
Es handelt sich um eine Maßnahme mit einjährigem Verpflichtungszeitraum. Förderfähig sind nur aktive Milcherzeuger beziehungsweise Rinder aus Milchviehbetrieben.
G2 Tiergerechte Mastschweinehaltung
- Es handelt sich um Maßnahmen mit einjährigem Verpflichtungszeitraum.
- Das Unternehmen muss eine Betriebsniederlassung in Baden-Württemberg haben. Die Betriebsstätten, in denen die Tiere gehalten werden, müssen in Baden-Württemberg liegen.
- Es sind nur Ställe mit mindestens 30 Stallplätzen förderfähig.
- Das Formblatt Tiergerechte Mastschweinehaltung - Einstiegsstufe (mit den Anlagen Lageplan, Stall- und Buchtenpläne mit Belegungszahlen sowie exemplarischer Möbilierungsplan Bucht) muss mit dem GA fristgerecht eingereicht werden (vgl. Einreichungsfristen von Anlagen bei FAKT in den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen).
G 2.1 - Tiergerechte Mastschweinehaltung - Einstiegstufe
Ausgleichsleistung: 9 €/erzeugtes Mastschwein
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Platzangebot je Tier:
Gewicht in kg | Stallplatz (Innenfläche) in qm je Tier |
davon Liegebereich in qm je Tier |
unter 50 | 0,70 | 0,25 |
unter 120 | 1,10 | 0,60 |
über 120 | 1,60 | 0,90 |
- Liegebereich planbefestigt, gegebenenfalls mit leichtem Gefälle oder Drainage (maximal 3 Prozent Perforation).
- Minimaleinstreu (Getreidestroh ohne Mais) oder verformbare Matte im Liegebereich.
- Je 12 Tiere mindestens 1 Platz am Beschäftigungsautomat mit Stroh, zusätzlich mindestens zwei aufgehängte organische Materialien (wie Hanfseile, Weichholzbalken an Kette) als Beschäftigungsmaterial (mindestens zwei Stück je 12 Tiere).
- Unterstützung der Thermoregulation an heißen Tagen.
- Zur Bewertung der Belegdichte ist das Formblatt "Tiergerechte Mastschweinehaltung Einstiegsstufe" mit Anlagen (Lageplan, Stall-und Buchtenpläne mit Belegungszahlen sowie exemplarischer Möbilierungsplan Bucht) vorzulegen.
- Für jeden Stall ist ein gesondertes Bestandsverzeichnis zu führen.
- Vorlage des/der Bestandsverzeichnisse/s sowie von Einkaufs- beziehungsweise Verkaufsbelegen beziehungsweise Zugangs- und Abgangsbelegen (bei innerbetrieblicher Verbringung).
- Vorlage des aktuellen Bescheids der Tierseuchenkasse.
- Stall mit mindestens dreißig Mastplätzen.
Hinweise
Aus dem Gesamtgewicht für eine Gruppe Ferkel ergibt sich ein durchschnittliches Einstallgewicht. Es können nur Ferkel von 30 kg (+/- 5 kg) akzeptiert bzw. gefördert werden. 35 kg ist deshalb die Obergrenze. Es wird von einer durchschnittlichen Tageszunahme in Höhe von 730 g ausgegangen.
Erst ab 100 kg Lebendgewicht gelten die Tiere als erzeugte Mastschweine und sind förderfähig. Bei der Umrechnung von Schlacht- auf Lebendgewicht wird eine Ausschlachtung von 80 % angenommen.
G 2.2 - Tiergerechte Mastschweinehaltung - Premiumstufe
Ausgleichsleistung: 14 €/erzeugtes Mastschwein
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Platzangebot je Tier:
Gewicht in kg |
Gesamtnetto- |
Stallplatz (Innenfläche) in qm je Tier |
davon Liegebereich in qm je Tier |
Auslauf in qm je Tier |
unter 50 | 0,80 | 0,50 | 0,25 | 0,30 |
unter 120 | 1,50 | 1,00 | 0,60 | 0,50 |
über 120 | 2,30 | 1,50 | 0,90 | 0,80 |
- Freier Zugang zum Auslauf.
- Alternativ Offenfrontstall mit entsprechend erhöhtem Platzangebot.
- Liegebereich planbefestigt, gegebenenfalls mit leichtem Gefälle oder Drainage (maximal 3 Prozent Perforation).
- Langstroh (durchschnittlich über 5 cm) als Einstreu (weitgehend flächendeckend und trocken) und als Beschäftigungsmaterial im Liegebereich.
- Trennung von Liege-, Aktivitäts- und Kotbereich; mehrere Temperaturzonen.
- Unterstützung der Thermoregulation an heißen Tagen.
- Für jeden Stall ist ein gesondertes.Bestandsverzeichnis zu führen.
- Vorlage des/der Bestandsverzeichnisse/s sowie von Einkaufs- beziehungsweise Verkaufsbelegen beziehungsweise Zugangs- und Abgangsbelegen (bei innerbetrieblicher Verbringung).
- Stall mit mindestens dreißig Mastplätzen.
- Vorlage des aktuellen Bescheids der Tierseuchenkasse.
Hinweise
Es handelt sich um eine Maßnahme mit einjährigem Verpflichtungszeitraum.
Zur Bewertung der Belegdichte ist das Formblatt "Tiergerechte Mastschweinehaltung Premiumstufe" mit Anlagen (Lageplan, Stall-und Buchtenpläne mit Belegungszahlen sowie exemplarischer Möbilierungsplan Bucht) vorzulegen.
Aus dem Gesamtgewicht für eine Gruppe Ferkel ergibt sich ein durchschnittliches Einstallgewicht. Es können nur Ferkel von 30 kg (+/- 5 kg) akzeptiert bzw. gefördert werden. 35 kg ist deshalb die Obergrenze. Es wird von einer durchschnittlichen Tageszunahme in Höhe von 730 g ausgegangen.
Erst ab 100 kg Lebendgewicht gelten die Tiere als erzeugte Mastschweine und sind förderfähig. Bei der Umrechnung von Schlacht- auf Lebendgewicht wird eine Ausschlachtung von 80% angenommen.
G3 - Tiergerechte Masthühnerhaltung
- Das Unternehmen muss eine Betriebsniederlassung in Baden-Württemberg haben. Die Betriebsstätten, in denen die Tiere gehalten werden, müssen in Baden-Württemberg liegen.
- Es sind nur Ställe mit mindestens 300 Stallplätzen förderfähig.
- Das Formblatt Tiergerechte Masthühnerhaltung - Einstiegsstufe (mit den Anlagen Lageplan, Stall- und Abteilpläne mit Belegungszahlen sowie exemplarischer Möbilierungsplan Abteil) muss mit dem GA fristgerecht eingereicht werden (vgl. Einreichungsfristen von Anlagen bei FAKT in den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen).
G 3.1 - Tiergerechte Masthühnerhaltung - Einstiegstufe
Ausgleichsleistung: 20 €/100 erzeugte Tiere
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Höheres Platzangebot je Tier, maximal 25 kg/m2 bezogen auf die Stallgrundfläche.Kaltscharraum kann insoweit auf die Besatzdichte angerechnet werden, dass eine Besatzdichte von maximal 29 kg/m2 bezogen auf die Stallinnenfläche nicht überschritten wird. Ausnahmen für bestehende Louisiana-Ställe und Mobilställe.
- Überdachter, befestigter, an den Seiten zu mindestens 50 Prozent licht- und luftdurchlässiger und windgeschützter Kaltscharrraum, der mindestens 20 Prozent der Stallgrundfläche entspricht und mindestens 3 m Raumtiefe (an einer Längsseite des Stalles) hat, der den Tieren spätestens ab Beginn der 4. Lebenswoche uneingeschränkt von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zugänglich ist.
- Verwendung von Zuchtlinien mit einer maximal durchschnittlichen Tageszunahme von 45 Gramm.
- Zur Beschäftigung ab der Einstallung mindestens pro 2.000 Tieren drei Strohballen (Standardgröße Kleinballen/HD-Ballen) mit Langstroh, die erneuert werden, sobald sie aufgelöst sind; in Betrieben unter 2.000 Tieren mindestens zwei Strohballen.
- Pro 1.000 Tiere mindestens 15 m Sitzstangen im Stall in 10 - 30 cm Höhe oder höhenverstellbar.
- Für jeden Stall ist ein gesondertes Bestandsverzeichnis zu führen.
- Vorlage des/der Bestandsverzeichnisse/s sowie voh Einkaufs- beziehungsweise Verkaufsbelegen (beziehungsweise von Abgangsbelegen bei innerbetrieblicher Verbringung).
Hinweise
Es handelt sich um eine Maßnahme mit einjährigem Verpflichtungszeitraum.
Zur Bewertung der Belegdichte ist das Formblatt ,,Tiergerechte Masthühnerhaltung - Einstiegsstufe" mit Anlagen (Lageplan, Stall- und Abteilpläne mit Belegungszahlen sowie exemplarischer Möbilierungsplan Abteil) vorzulegen.
G 3.2 - Tiergerechte Masthühnerhaltung - Premiumstufe
Ausgleichsleistung: 50 €/100 erzeugte Tiere
Fördervoraussetzungen und Auflagen
- Höheres Platzangebot je Tier, maximal 21 kg/m2 bezogen auf die Stallgrundfläche.Kaltscharraum kann insoweit auf die Besatzdichte angerechnet werden, dass eine Besatzdichte von maximal 25 kg/m2 bezogen auf die Stallinnenfläche nicht überschritten wird. Ausnahmen für Mobilställe.
- Überdachter, befestigter, an den Seiten zu mindestens 50 Prozent licht- und luftdurchlässiger und windgeschützter Kaltscharrraum, der mindestens 20 Prozent der Stallgrundfläche entspricht und mindestens 3 m Raumtiefe (an einer Längsseite des Stalles) hat, der den Tieren spätestens ab Beginn der 4. Lebenswoche uneingeschränkt von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zugänglich ist.
- Für mindestens ein Drittel des Lebens der Tiere Grünauslauf von 4 m2 pro Tier, der tagsüber für die Tiere uneingeschränkt zugänglich sein muss.
- Verwendung von Zuchtlinien mit einer maximal durchschnittlichenTageszunahme von 45 Gramm.
- Mastdauer der Tiere mindestens 56 Tage.
- Zur Beschäftigung ab der Einstallung mindestens pro 2.000 Tieren drei Strohballen (Standardgröße Kleinballen/HD-Ballen) mit Langstroh, die erneuert werden, sobald sie aufgelöst sind; in Betrieben unter 2.000 Tieren mindestens zwei Strohballen.
- Pro 1.000 Tiere mindestens 15 m Sitzstangen im Stall in 10 - 30 cm Höhe oder höhenverstellbar.
- Für jeden Stall ist ein gesondertes Bestandsverzeichnis zu führen.
- Vorlage des/der Bestandsverzeichnisse/s sowie von Einkaufs- beziehungsweise Verkaufsbelegen (beziehungsweise von Abgangsbelegen bei innerbetrieblicher Verbringung).
Hinweise
Es handelt sich um eine Maßnahme mit einjährigem Verpflichtungszeitraum.
Zur Bewertung der Belegdichte ist das Formblatt ,,Tiergerechte Masthühnerhaltung - Premiumstufe" mit Anlagen (Lageplan, Stall- und Abteilpläne mit Belegungszahlen sowie exemplarischer Möbilierungsplan Abteil) vorzulegen.