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Die Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2022 endet am 16. Mai 2022

Die Einreichungs-/Ausschlussfrist für den Gemeinsamen Antrag 2022 endet mit Ablauf des 16. Mai 2022.
 
Bei Einreichung vom 17. Mai 2022 bis einschließlich 10. Juni 2022 erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag abgelehnt.

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