Navigation überspringen

Die Wartung ist abgeschlossen. Die FIONA-Version 23.3.1 steht zur Verfügung.

Neue ÖR Hinweismeldungen 
 
26-21: Die Mindestgröße für die Förderung nach ÖR1a ist 0,1 ha. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Bedingung: ÖR-Code 1a im FLV ausgewählt und Fläche des beantragten Teilschlags ist kleiner 0,1 h
26-22: Die Mindestgröße für die Förderung nach ÖR1b ist 0,1 ha. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Bedingung: ÖR-Code 1bs oder 1bf im FLV ausgewählt und Fläche des beantragten Teilschlags ist kleiner 0,1 ha.
26-23: Der von Ihnen für die Förderung nach ÖR1b/ÖR1c beantragte Schlag/Teilschlag wurde als Blühfläche gekennzeichnet. Blühflächen haben für die Förderung nach ÖR1b/ÖR1c eine Höchstgröße von 1 ha. Gemäß Ihrer Angaben wurde diese Höchstgröße überschritten. Bedingung: ÖR-Code 1bf oder 1cf im FLV ausgewählt und Fläche des beantragten Teilschlags ist größer 1,0 ha.
26-25: Die Mindestgröße von 0,1 ha wird für den für die Förderung nach ÖR1d beantragten Teilschlag unterschritten. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Bedingung: ÖR-Code 1d im FLV ausgewählt und Teilschlag kleiner 0,1 ha.
26-28: Für die Förderung nach ÖR1d darf der Anteil des Altgrasstreifens am Schlag höchsten 20 % betragen. Dieser Anteil wird Ihren Angaben zufolge überschritten. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Bedingung: ÖR-Code 1d im FLV ausgewählt und Anteil der nach ÖR1d beantragten Fläche am Schlag ist größer 20 % (bislang können Flächen außerhalb BW bei dieser Hinweismeldung nicht berücksichtigt werden).
 
                              
                              
GIS
GIS-40: Wenn ein Schlag/Teilschlag, auf dem nichtproduktive Fläche für GLÖZ8 beantragt wird, auf Flächen mit Altbrachen nach GAPAusnV liegt, wird jetzt die Fehlermeldung GIS 40 ausgegeben: „Die Angabe zu GLÖZ8 "Anbau nach GAPAusnV" ist auf Flächen, welche sich in dem Layer "GLÖZ8 Altbrache nach GAPAusnV" befinden, nicht erlaubt. Flächen, die in den Antragsjahr 2021 und 2022 als Brachen ("GLÖZ8 Altbrache nach GAPAusnV") angegeben wurden, sind in 2023 weiterhin als Brachen fortzuführen“.
 
                              
                              
FLV
Die Hinweismeldung 18-16 wird wieder ausgegeben, wenn Geometrien mit gleichen Schlagnummern räumlich nicht zusammenhängend sind.
 
                              
                              
FAKT II
 Auswertung 3 beinhaltet noch fehlerhafte Berechnungen. Zudem werden die Flächensummen der Maßnahmen B1.2, D2, E9, E10, E13.1, E13.2, E14, E15, den C3 Schweinerassen und den G3.3 bis G6 Maßnahmen fehlerhaft oder gar nicht vorgedruckt. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Die Berechnung von RGV je ha Dauergrünland bei den Teilmassnahmen A2 und B1.2 funktioniert wieder.
Das Weidetagebuch wurde aktualisiert.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung