Steckbrief Landschaftselement
(Förderperiode 2023-2027)
Hecken und Knicks
- Mindestlänge: ≥ 10 m
- Maximalbreite: Ø 15 m
Beschreibung
Lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind und eine Mindestlänge von 10 Metern sowie eine Durchschnittsbreite von bis zu 15 Metern haben. Vorhandene kleinere unbefestigte Unterbrechungen ändern nichts an dieser Einordnung, sofern die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. 4)
- Teil der Gesamtfläche zu der das LE in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang steht (Grenzt das LE an einen Acker, gehört es zur landwirtschaftlich genutzten Fläche der Ackerparzelle). 5)
- Dürfen nicht beseitigt werden 4)
- Ferner ist ein Schnittverbot bei Hecken und Knicks im Zeitraum vom 1. März bis 30. September einzuhalten. 4) 6)
- In der Regel aus Sträuchern und Bäumen oder nur aus Sträuchern bestehend. In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen weisen Hecken eine sehr unterschiedliche Artenzusammensetzung auf, das heißt insbesondere, dass das Verhältnis zwischen Bäumen und Sträuchern in weiten Bereichen schwanken kann. Bei Feldgehölzen handelt es sich im Unterschied zur Hecke um flächige Gehölzbestände, die keine lineare Struktur aufweisen.
Rechtsgrundlagen
1) Artikel 45 Absatz 4a VO (EU) Nr. 639/2014 vom 11.03.2014 - zur Ergänzung der VO 1307/2013
2) Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013 - mit Vorschriften über Direktzahlungen
3) Paragraf 27 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 03.11.2014
4) Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 4 GAP-Konditionalitäten-Verordnung
5) Paragraf 19 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem vom 24.02.2015 (InVeKoS-V)
6) Paragraf 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und Sätze 2 bis 4 des BNatSchG (Schnittverbot)
7) Anhang II VO (EU) 1306/2013 – GLÖZ 7, GAB 2 und GAB 3
Stand 11/2022
Steckbrief Ökologische Vorrangfläche - Landschaftselement
Hecken und Knicks
Gewichtungsfaktor | Mindestlänge | Maximalbreite |
2,0 | ≥ 10 m | Ø 15 m |
Beschreibung
Lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind und eine Mindestlänge von 10 Metern sowie eine Durchschnittsbreite von bis zu 15 Metern haben. Vorhandene kleinere unbefestigte Unterbrechungen ändern nichts an dieser Einordnung, sofern die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. 4)
- Teil der Gesamtfläche zu der das LE in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang steht (Grenzt das LE an einen Acker, gehört es zur landwirtschaftlich genutzten Fläche der Ackerparzelle). 5)
- Dürfen nicht beseitigt werden 4)
- Ferner ist ein Schnittverbot bei Hecken und Knicks im Zeitraum vom 1. März bis 30. September einzuhalten. 4) 6)
- In der Regel aus Sträuchern und Bäumen oder nur aus Sträuchern bestehend. In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen weisen Hecken eine sehr unterschiedliche Artenzusammensetzung auf, das heißt insbesondere, dass das Verhältnis zwischen Bäumen und Sträuchern in weiten Bereichen schwanken kann. Bei Feldgehölzen handelt es sich im Unterschied zur Hecke um flächige Gehölzbestände, die keine lineare Struktur aufweisen.
Hinweise zur Antragstellung als Ökologische Vorrangfläche
- Nutzcode 070 (Hecken ÖVF (CC-LE)); ÖVF-Code: 01
Rechtsgrundlagen
1) Artikel 45 Absatz 4a VO (EU) Nr. 639/2014 vom 11.03.2014 - zur Ergänzung der VO 1307/2013
2) Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013 - mit Vorschriften über Direktzahlungen
3) Paragraf 27 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 03.11.2014
4) Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 3 Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
5) Paragraf 19 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem vom 24.02.2015 (InVeKoS-V)
6) Paragraf 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und Sätze 2 bis 4 des BNatSchG (Schnittverbot)
7) Anhang II VO (EU) 1306/2013 – GLÖZ 7, GAB 2 und GAB 3
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 04/2021