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Förderung der ländlichen Weiterbildung

Ziel:

Förderung der Durchführung und des Besuchs von Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum

Mittelherkunft:

Land

Zuwendungsempfänger:

  • Verbände und Institutionen, deren satzungsgemäßer Zweck allein oder neben anderen die Förderung der ländlichen Weiterbildung ist und die nicht als Einrichtung oder als Mitglied einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Jugendbildungsgesetz anerkannt sind oder gefördert werden
  • Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen

Förderfähige Maßnahmen:

  • Honorare und Reisekosten für Referenten
  • Andere Sachkosten für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen wie
    • Kosten für Druck und Ausfertigung von Einladungen ohne Post- und Fernmeldegebühren
    • Saalmieten einschließlich notwendiger technischer Einrichtungen
    • Anschauungs- und Vorführungsmaterial
  • Fahrtkosten der Teilnehmer einschließlich Kosten für Verpflegung und Unterkunft

Fördervoraussetzungen:

  • Weiterbildungsmaßnahmen müssen vorwiegend das fachliche Wissen und Können fördern oder dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, politischer, technischer, gesellschaftlicher, sozialer, hauswirtschaftlicher, familienkundlicher, gesundheitlicher, ernährungsphysiologischer, erzieherischer Fragen sowie Themen des ländlichen Raumes dienen.
  • Praktische Lehrgänge von mindestens 12 Stunden Dauer, die vorwiegend der Vermittlung technischer Fertigkeiten bzw. Kenntnisse dienen; die Teilnehmerzahl darf 10 Personen nicht unterschreiten
  • Seminare von mindestens 12 Stunden Dauer, die unter einem berufsbezogenen Leitthema stehen: In den Seminaren sind Informationen und Stoffe vorwiegend über Themenkreise aus den Lebens- und Betriebsverhältnissen der Teilnehmer zu vermitteln bzw. zu bearbeiten. Gehören zu den Seminaren eintägige Lehrfahrten, sind maximal 6 Zeitstunden pro Tag einschließlich Fahrtzeiten anrechenbar. Die Teilnehmerzahl darf 10 Personen nicht unterschreiten. Seminare müssen den Teilnehmern aufgrund entsprechender Vorkenntnisse insbesondere Gelegenheit zur selbständigen Themenbearbeitung, zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch bieten.
  • Vortragsveranstaltungen mit mindestens 12 Teilnehmern, die überwiegend auf die berufsbezogene Weiterbildung der Teilnehmer ausgerichtet sind und mindestens einen fachlichen Vortrag enthalten
  • Maßnahmen, die nach einer anderen Richtlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefördert werden (z.B. Richtlinie ökologische Landbauverbände), können nicht bezuschusst werden.
  • Die Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen bzw. eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen, ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und aus Berufen der Landwirtschaft ihren Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb beziehen. Ausgenommen hiervon sind Teilnehmer, die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) erhalten können.

Art und Höhe der Förderung:

Zuwendung als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung

  • Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen:
    • 12 Euro je volle Stunde (Festbetragsfinanzierung) oder
    • bei Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter auf Antrag bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten (Anteilsfinanzierung)
  • Teilnahme an praktischen Lehrgängen und Seminaren:
    Zuschüsse (Festbetragsfinanzierung) zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft
    • 6 Euro täglich, wenn die Maßnahmen ganztägig mit mindestens 6 Stunden Dauer stattfinden
    • 12 Euro täglich, wenn zusätzlich die Übernachtung außerhalb des Wohnorts notwendig ist.
    • Mindestauszahlungsbetrag: 20 Euro je Teilnehmer und 100 Euro bei Anteilsfinanzierung

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie Förderung der ländlichen Weiterbildung.

Antragstellung:

Stand: 06/2020

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