Steckbrief Kleines Landschaftselement
Feldgehölze (kleiner 50 m² Größe)
Nicht CC-relevant
Beschreibung
Feldgehölze sind überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Flächen, für die eine Beihilfe zur Aufforstung oder eine Aufforstungsprämie gewährt worden ist, gelten nicht als Feldgehölze.
Feldgehölze mit einer Fläche kleiner als 50 m² gehören zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen der Direktzahlungen, deren Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt werden kann.
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 04/2021