Im Bereich der Wildbretvermarktung ist eine einmalige Investitionsförderung möglich: Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung dienen sowie Maßnahmen der Verarbeitung oder Vermarktung von Wild aus baden-württembergischen Jagdrevieren und der Verarbeitungserzeugnisse. Beteiligungen und Rechte an Maßnahmen der Wildbretvermarktung sind gleichgestellt. Zuwendungsfähig sind auch die Kosten für die Gründung und das Tätigwerden von Trägern der Wildbretvermarktung.
Informationen und Fragen zu Sachthemen
Weitere Informationen sind bei Bedarf beim "Referat 31 - Recht und Verwaltung, Bildung" im Regierungspräsidium Stuttgart erhältlich.
Tel. 0711/904-13122
E-Mail: jagdfoerderung@wildtierportal-bw.de
oder über das Kontaktformular bzw. die dort hinterlegte Telefonnummer des Benutzerservices des Wildtierportals Baden-Württemberg.
Wichtiger Hinweis
Das Land Baden-Württemberg stellt diese Zuwendungsverfahren zur Verfügung.