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FIONA 2024 wurde am 12.03.2024 um 16 Uhr zur Antragstellung geöffnet - wichtige Hinweise zur aktuellen Version

Neuerungen in der ersten Version FIONA 2024 gegenüber FIONA 2023 können Sie auf der Statusinformationsseite unter "Neues in FIONA" abrufen.

Bekannte Fehler:

  • Das Flächenverzeichnis in der Dokumentenablage wird nach der Urladung und nach dem Einreichen in dieser Version leer ausgegeben. Der Fehler wird so schnell wie möglich behoben. 
  • Hofübernahmen sind in dieser Version noch nicht umgesetzt. D.h. Hofübernehmer erhalten beim Daten holen noch nicht die Flächen des Hofübergebers aus dem Jahr 2023.
  • Die Berechnung des RGV Besatz pro Hektar bei ÖR-4  ist in aktueller Version nicht korrekt.
  • Die Auswahl für GLÖZ 8 für 2024 steht im FLV in dieser Version noch nicht bereit.
  • Bei den Allgemeinen Angabe im Abschnitt A11 lässt sich das Feld nicht speichern. Daher bleibt der Fehler A-59 stehen und Antragstellende, die folgende Maßnahmen beantragen, können derzeit Ihren Antrag noch nicht einreichen:
    • FAKT II E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“
    • FAKT II E7 „Anlage von „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)“
    • FAKT II E8 „Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen“
    • FAKT II E13.2 „Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide“
    • FAKT II E14 „Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen“
    • FAKT II E15 „Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehrjährigen Biomassepflanzen und Wildpflanzenmischungen“
    • LPR-A geförderte Blühflächen 
    • ÖR1b/1c geförderte Blühstreifen/-flächen
  • Bei Beantragung von ES 1 "Einkommensgrundstützung" und Aktiver Betriebsinhaber Abschnitt AA2 Zeile 02 kann der Fehler ES-1 nicht behoben werden und das Einreichen eines Antrags ist dann nicht möglich.

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