Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ruht auf zwei Säulen: auf der 1. Säule mit gemeinsamen Regelungen zu
den Agrarmärkten und den Direktzahlungen für die Landwirtschaft sowie auf der 2. Säule mit Förderprogrammen, die die
nicht über den Markt entlohnten gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft honorieren, die Wettbewerbsfähigkeit der
Betriebe stärken und die Landwirtschaft auch in benachteiligten Gebieten halten sollen.