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Wichtiger Hinweis zu GLÖZ 5 Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung zur Begrenzung von Erosion 

Die Einstufung der Fläche in eine Wassererosionsgefährdungsklasse findet nach Vorgaben der Erosionsschutzverordnung (i.V.) auf Schlagebene statt. In FIONA findet jedoch derzeit fälschlicherweise eine Einstufung auf Teilschlagebene anstatt auf Schlagebene statt. Die Umstellung der Berechnung ist beauftragt.  Die derzeit je Teilschlag ausgegebene Einstufung der Erosionsgefährdungsklasse ist deswegen nur dann zutreffend, wenn der Schlag aus genau einem Teilschlag besteht!

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