2021-2027
Die aktuelle Förderperiode verzögerte sich aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene um zwei Jahre. Für die Jahre 2021 und 2022 trat eine Übergangsverordnung in Kraft, welche die Zahlung der Fördergelder sicherte.
Seit 2023 erfolgt die gemeinsame Agrarpolitik der EU im Rahmen der neuen Förderperiode anhand der GAP-Strategiepläne der
jeweiligen MItgliedsstaaten.
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für
die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln. Das sieht der im Juni 2018 vorgelegte Entwurf der Europäischen Kommission für
eine GAP-Strategieplan-Verordnung vor.
Weitere Informationen über die Grundzüge der GAP für den Förderzeitraum 2023 - 2027 sowie deren Umsetzung in
Deutschland finden sie auf folgender Seite des BMEL: Grundzüge der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland
Weitere Informationen zum deutschen GAP-Strategieplan werden auf folgender Seite des BMEL kontinuierlich eingestellt: GAP-Strategieplan
für die Bundesrepublik Deutschland