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Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2025

Fehler und Hinweise zu Ihrem Gemeinsamen Antrag, die nach dem 30. September 2025 bestehen, werden im Rahmen des Verwaltungsverfahrens weiter überprüft und – ggf. nach dem Sie angehört wurden – korrigiert. Führt diese Überprüfung bzw. Korrektur zu einer Flächenkürzung, so kann sich daraus zusätzlich noch eine Sanktion ergeben.
Deswegen ist es wichtig und sinnvoll, dass Sie Korrekturen bis zum 30. September 2025 in FIONA vornehmen: Eine entsprechende Korrektur der Fehler und Hinweise bzw. eine Änderung der Größe und des Nutzcodes von fristgerecht (bis 31.05.) beantragten Schlägen/Teilschlägen kann bis einschließlich 30. September 2025 sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2025 zurückzunehmen.

Lesen Sie hier die weiteren Angaben dazu.