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Förderprogramm FAKT II – Neues im Antragsjahr 2026

Im Antragsjahr 2026 werden für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) verschiedene Neuerungen vorgenommen:
Einführung der Maßnahmen "Förderung kleiner Strukturen" und "Bewirtschaftung von Weinbausteillagen",
Prämienerhöhung bei "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen" für gefährdete Rinderrassen,
Wegfall des vorgelagerten FAKT II-Förderantragsverfahren sowie
die Veränderung der Verpflichtungsdauer bei Neuverpflichtungen.

Lesen Sie hier in der Pressemitteilung die weiteren Angaben dazu.