Einkommensgrundstützung (EGS)

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Die Einkommensgrundstützung (EGS) wird je Hektar förderfähige Fläche gewährt. Der Antrag ist jährlich durch Setzen des entsprechen­den Kreuzes im FIONA-Antrag zu stellen. Zusätzlich sind die einzelnen Flächen zur Berücksichtigung bei der Einkommensgrundstützung im Flächenverzeichnis mit „EGS“ zu kennzeichnen. 

Der geplante Einheitsbetrag der Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2026 beträgt ca. 147 Euro/Hektar.

Stand 01/2026