Die Einkommensgrundstützung (EGS) wird je Hektar förderfähige Fläche gewährt. Der Antrag ist jährlich durch Setzen des entsprechenden Kreuzes im FIONA-Antrag zu stellen. Zusätzlich sind die einzelnen Flächen zur Berücksichtigung bei der Einkommensgrundstützung im Flächenverzeichnis mit „EGS“ zu kennzeichnen.
Der geplante Einheitsbetrag der Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2025 beträgt ca. 152 Euro/Hektar.
Weitere Informationen / ergänzende Hinweise
Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2025 (PDF-Dokument)
Stand 03/2025