Ziel:
Ziel der Bodenschutzkalkung ist die Gewährleistung einer flächendeckenden nachhaltigen Waldbewirtschaftung zur Sicherung aller Waldfunktionen. Insbesondere sollen dadurch die Wälder an den Klimawandel angepasst und die CO2-Bindungsrate erhalten und ausgebaut werden. Die Förderung dient dazu die Filter-, Puffer- und Speicherfunktionen der Waldböden und damit die Sicherung der Stabilität des Waldes wiederherzustellen und zu erhalten.
Mittelherkunft:
EU, Bund, Land Baden-Württemberg
Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfangende können Besitzerinnen und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, sowie Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sein.
Förderfähige Maßnahmen:
- Gefördert wird die Bodenschutzkalkung im Wald, wenn dadurch eine strukturelle Verbesserung der Bodenstreu, des Bodens oder des Nährstoffhaushalts erzielt wird und damit eine Verbesserung der Widerstandskraft der Bestände erwartet werden kann.
- Zuwendungsfähig sind die Nettoausgaben für Material, Ausbringung, Analyse der Bodenproben sowie die Ausgaben für administrative und logistische Arbeiten im direkten Zusammenhang mit der Kalkungsmaßnahme.
Fördervoraussetzungen:
- Gutachterliche Stellungnahme der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), die die Zweckmäßigkeit und Unbedenklichkeit der geplanten Kalkungsmaßnahme bestätigt und die Kalkungskulisse bewertet.
- Die Maßnahmenplanung und -umsetzung hat nach dem „Leitfaden zur Bodenschutzkalkung im Wald“ der Abteilungen „Boden und Umwelt“ und „Waldnaturschutz“ der FVA zu erfolgen.
- Die zuwendungsfähige Fläche ist die Holzbodenfläche, abzüglich der Flächen, die nicht gekalkt werden dürfen.
Art und Höhe der Förderung:
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form von Zuschüssen als Anteilsfinanzierung gewährt.
Für Betriebe mit einer Forstbetriebsfläche von unter 30 Hektar beträgt die Zuwendungshöhe 100% und für Betriebe über 30 Hektar beträgt die Zuwendungshöhe 90% der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Bodenschutzkalkung. Diese wird derzeit überarbeitet und wird demnächst veröffentlicht.
Antragsformular und Antragstellung:
Bitte beachten Sie, dass derzeit das Formular für die Antragstellung noch nicht verfügbar ist. Es wird in Kürze unter den Förderunterlagen veröffentlicht.
Das Antragsformular muss heruntergeladen und lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden, damit die Funktionalitäten
vollumfänglich genutzt werden können. Für das Bearbeiten des Antragsformulars empfiehlt sich der Adobe Acrobat Reader.
In der Forstlichen Förderung benötigt jede Antragstellerin und jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer. Sofern Sie zum ersten
Mal einen Förderantrag stellen, muss die Unternehmensnummer bei Ihrer zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde beantragt
werden. Das Formular ist
ebenfalls im Förderwegweiser hinterlegt.
Für die Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige untere Forstbehörde.
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche am rechten bzw. unteren Bildrand. ![]()
Stand: 20.05.2026