Ziel
Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe an der Mitgestaltung der eigenen Ernährungsumgebung sollen im Land gesteigert werden, damit lokal ein Ernährungssystem entstehen kann, das den Lebensmittelkonsum im Rahmen der planetarischen Grenzen ermöglicht und die Wertschätzung von Lebensmitteln, z. B. durch verbesserte Verfügbarkeit regional und ökologisch erzeugter Produkte, steigert.
Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, die Ernährungsstrategie Baden-Württemberg umzusetzen.
Mittelherkunft
Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden), Sozialverbände und andere Organisationen der Zivilgesellschaft, wie z. B. Landfrauenvereine oder Ernährungsräte.
Die Gemeinnützigkeit des Projekts und die Rechtsfähigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers werden vorausgesetzt.
Es ist möglich, dass mehrere Organisationen zusammen einen Antrag stellen, wobei eine der Organisationen die Projektverantwortung übernehmen muss, womit auch die finanzielle Verantwortung einhergeht.
Zuwendungsfähige Maßnahmen
Es wird zwischen drei Zuwendungszwecken unterschieden, die sich auch ergänzen können:
- Aufbau von neuen Standorten durch eine Ernährungsinitiative (Baustein Aufbau)
Der Baustein wird im Wege einer Festbetragsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Jahr im Einzelfall; - Erstellung einer regionalen Ernährungsstrategie (Baustein Strategie);
Der Baustein wird im Wege einer Festbetragsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Jahr im Einzelfall; - Weiterentwicklung bestehender Standorte (Baustein Weiterentwicklung).
Bestehende lokale Ernährungsinitiativen (rechtsfähig, mit mindestens einer Personalstelle, die vom Antragsteller finanziert wird) können Projekte für den Zeitraum 2023 / 2024 beantragen, die geeignet sind, das kommunale Ernährungssystem weiterzuentwickeln und einen Bezug zur Ernährungsstrategie Baden-Württemberg haben. Hierunter fallen auch z. B. landesweite Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Baustein wird im Wege einer Festbetragsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Jahr im Einzelfall
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen werden ausschließlich im Fördergebiet Baden-Württemberg gezahlt.
Wenn die Antragstellung durch eine gemeinnützige Organisation erfolgt, muss an den geplanten Projektstandorten die Kommune beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung des Projekts, d. h. der Ernährungsinitiative und –strategie, aktiv mitwirken.
Dem Antrag ist jeweils eine schriftliche Absichtserklärung für die aktive Mitwirkung beizulegen – im Fall der Antragstellung durch eine Kommune von mindestens zwei am geplanten Projektstandort tätigen, ernährungsrelevanten gemeinnützigen Organisation und im Falle der Antragstellung durch eine gemeinnützige Organisation von allen Standortkommunen, in denen das Projekt durchgeführt werden soll.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Sach- und Personalmittel. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung wird vorausgesetzt, dass mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch eigene Mittel des Trägers oder durch Drittmittel erbracht werden. Die Gesamtfinanzierung muss vor Projektbeginn gesichert sein.
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf „Lokale Ernährungsinitiativen - Aufbau und Weiterentwicklung von Ernährungsnetzwerken in Stadt und Land 2023/24“
Antragstellung
Anträge sind schriftlich auf Basis des u.s. Antragsformulars zu richten an:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Referat 65 - Grundsatzangelegenheiten der Ernährung
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Bei Rückfragen wenden Sie sich an: poststelle@mlr.bwl.de
Stand: 08/2023