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Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau

(ehemals Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau) 

Informationsschreiben

Information zum Antragsverfahren Mehrgefahrenversicherung Obst- und Weinbau 2025 (PDF-Dokument)

Ziel

Ziel der Zuwendung ist die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge der baden-württembergischen Obst- und Weinbaubetriebe, um eine wachsende Destabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen und erhöhte Einkommensverlustrisiken aufgrund einer zunehmenden Häufigkeit und höherer Ausmaße extremer Wetterereignisse, die aufgrund des Klimawandels vermehrt auftreten, zu mindern. 

Mittelherkunft

Land Baden-Württemberg

Zuwendungsempfangende 

Zuwendungen werden aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 i.V.m. § 10 GAPInVeKoSV und § 8 GAPDZV unbeschadet der gewählten Rechtsform mit Betriebssitz im Sinne von § 2 GAPInVeKoSV in Baden-Württemberg gewährt. 

Form und Höhe der Förderung 

Es wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie für Versicherungen, die nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift abgeschlossen wurden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern. 

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.  

Antragstellung und Verfahren 

Versicherungsverträge, die ab dem 5. Dezember 2025 geschlossen werden, können aufgrund des erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginns am Förderverfahren Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau 2025 teilnehmen, auch wenn das Antragsverfahren noch nicht angelaufen ist. 

Das Antragsverfahren, welches ab 2025 ausschließlich über FIONA stattfindet, beginnt in diesem Jahr voraussichtlich am 10. März und endet am 15. Mai (Ausschlussfrist). 

Im Zuge der Antragstellung über FIONA ist in diesem Jahr auch ein Versicherungsschein zu jedem förderfähigen Versicherungsvertrag über die Funktion „Nachweise hochladen“ in FIONA vorzulegen. 

Des Weiteren muss zu jedem förderfähigen Versicherungsvertrag vom Antragsteller die vollständige Bezahlung mit einem Zahlungsbeleg (Kopie/ Scan des Kontoauszuges) bis zum 05. Oktober (Ausschlussfrist) über die Funktion „Nachweise hochladen“ in FIONA nachgewiesen werden. 

Die neue Verwaltungsvorschrift Mehrgefahrenversicherung 2025 befindet sich aktuell noch in der Bearbeitung und wird nach Inkrafttreten hier veröffentlicht. 

Kontakt

E-Mail: Mehrgefahrenversicherung@rps.bwl.de