Mehrgefahrenversicherung

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Ziel

Ziel der Zuwendung ist die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge der baden-württembergischen Obst-, Wein- und Hopfenbaubetriebe, um eine wachsende Destabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen und erhöhte Einkommensverlustrisiken aufgrund einer zunehmenden Häufigkeit und höherer Ausmaße extremer Wetterereignisse, die aufgrund des Klimawandels vermehrt auftreten, zu mindern. 

Mittelherkunft

EU, Land Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger 

Zuwendungen werden aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 i.V.m. § 10 GAPInVeKoSV und § 8 GAPDZV unbeschadet der gewählten Rechtsform mit Anbauflächen in Baden-Württemberg gewährt. 

Form und Höhe der Förderung 

Es wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie für Versicherungen, die nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift abgeschlossen wurden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern. 

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.  

Zugelassene Versicherungsunternehmen

  • Vereinigte Hagel
  • Allianz Agrar
  • Versicherungskammer Bayern

Antragstellung und Verfahren 

Das Antragsverfahren, welches 2026 weiterhin über FIONA stattfindet, beginnt voraussichtlich am 10. März und endet am 31. Mai (Ausschlussfrist). 

Abweichend von Nummer 1.2 zu § 44 VV-LHO dürfen Zuwendungen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Mehrgefahrenversicherung auch für Vorhaben bewilligt werden, die bereits begonnen worden sind.

Neuerungen 2026

  • Aufnahme des Risikos Hagel Aufnahme der Kulturgruppe Hopfen (NC 856)
  • Es müssen mind. 2 förderfähige Risiken (Hagel, Starkfrost, Sturm, Starkregen) je Einzelfläche und Kulturgruppe versichert sein 
  • Die förderfähigen Risiken können zwischen den Einzelflächen einer Kulturgruppe frei gewählt werden (somit können für Flächen unter technischen Schutzeinrichtungen (z.B. Hagelschutznetze) eine andere Risiko-Kombination gewählt werden, als für Flächen ohne technischen Schutz)
  • Die Nachweise (Versicherungsschein/ Prämienrechnung/ Zahlungsbeleg) müssen nur von den zur Vor-Ort-Kontrolle ausgewählten Betrieben, nach Aufforderung durch den Prüfdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, eingereicht werden 

Kontakt

Frau Rzesnitzek, Regierungspräsidium Stuttgart, Tel. 0711/904-13326 

E-Mail: Mehrgefahrenversicherung@rps.bwl.de 

Dokumente zum Download