Ziel:
Unterstützung der Gemeinden bei der nachhaltigen Modernisierung ihrer ländlichen Wege.
Mittelherkunft:
Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger:
- Gemeinden,
- Verwaltungsgemeinschaften nach § 59 GemO.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen für die Modernisierung von zentralen Wegen (Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege, Verbindungswege zu Einzelgehöften).
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Mit der unteren Flurneuordnungsbehörde des jeweils zuständigen Landratsamtes abgestimmte Wegenetzkonzeption,
- Nachweis über fehlende Tragfähigkeit / nicht ausreichende Breite und Darlegung des Modernisierungserfordernisses,
- ein Kostenvoranschlag und ein Finanzierungsplan mit plausiblen Kostenangaben,
- ein Nachweis über die rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens,
- gegebenenfalls Vereinbarungen/Verträge mit den betroffenen Anliegern über eine möglicherweise notwendige Flächeninanspruchnahme,
- eine Erklärung, dass der Ausbau nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW) erfolgen wird,
- eine Erklärung, dass die zur Durchführung der Maßnahme notwendigen Mittel zur Verfügung stehen und die Maßnahme spätestens zwei Jahre nach der Bewilligung abgerechnet werden kann.
Form und Höhe der Förderung:
Projektförderung in Form von Zuschüssen in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) (Gültigkeit bis 31.12.2026 verlängert) |
Antragstellung:
Bei der jeweiligen untere Flurneuordnungsbehörde beim jeweiligen Landratsamt
Die Fördervorschrift und den zugehörenden Antrag finden Sie auf der Seite des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)
Stand: 02/2020