Neu im Bereich Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW): Teildigitalisierung der Förderabwicklung jetzt auch im EU-Förderbereich
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 1. August 2026 die teildigitalisierte Förderabwicklung auch für EU-kofinanzierte Maßnahmen im Förderbereich NWW zugelassen ist. Dies umfasst die Fördermaßnahmen:
- Bodenschutzkalkung,
- Infrastruktur,
- Waldbiotope und
- Holzerntetechnik.
Sie können damit analog zum Verfahren bei den nationalen Fördermaßnahmen Förderanträge und Zahlanträge sowie zugehörige Unterlagen in allen oben genannten Förderbereichen im PDF-Format als Anlage zu einer E-Mail bei der unteren Forstbehörde einreichen. Bis zur Einführung eines volldigitalisierten Antragsverfahrens ist aber auch noch eine Antragstellung in Papierform möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Vorgaben zur digitalen Antragstellung“.
Neu im Bereich Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW): Wald fördern, Zukunft gestalten - Die Forstliche Förderung wird neu aufgestellt
Die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für eine Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) vom 13. Juli 2020 ist noch bis Ende 2026 gültig. Im Rahmen einer umfangreichen Novellierung wird sie derzeit grundlegend überarbeitet. In Anlehnung an den Masterplan zur Verwaltungsmodernisierung soll dabei eine forstliche Förderlandschaft entstehen, die modern, digital und bürgernah ist.
Aus der bisher sehr umfangreichen Verwaltungsvorschrift für sämtliche Fördermaßnahmen entstehen mehrere kleine, thematisch klar abgegrenzte Verwaltungsvorschriften. Diese erhalten nach und nach einen eigenen Auftritt hier im Förderwegweiser. Auch die Förderung von waldbaulichen Maßnahmen wird komplett modernisiert und als erster Bereich in ein volldigitales Förderverfahren in das Waldportal überführt.
Stand: Juli 2026