Alle Betriebsinhabenden, die Anspruch auf Einkommensgrundstützung haben, können jährlich auf Antrag eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit für bis zu 60 Hektar förderfähige Fläche erhalten.
Die gewährten Einheitsbeträge werden auf Basis der indikativen Mittelzuweisung jährlich neu berechnet.
Der geplante Einheitsbetrag im Antragsjahr 2025 für die Gruppe 1 (1. bis 40. Hektar förderfähige Fläche) liegt bei rund 67 Euro/Hektar und für die Gruppe 2 (41. bis 60. Hektar förderfähige Fläche) bei rund 40 Euro/Hektar.
Die Gewährung einer Umverteilungseinkommensstützung ist ausgeschlossen, wenn ein Betriebsinhaber seinen Betrieb nach dem 1. Juni 2018 nachweislich zu dem Zweck aufgespalten hat, um in den Genuss der Umverteilungseinkommensstützung zu kommen. Dies gilt auch für eine Zahlung an eine Betriebsinhaberin oder einen Betriebsinhaber, deren oder dessen Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist.
Die Umverteilungseinkommensstützung unterliegt als flächenbezogene Direktzahlung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2022/2115 der GAPInVeKoS Verordnung. Die Kürzungs- und Sanktionsvorschriften finden Anwendung.
Ergänzende Informationen erhalten Sie in den "Erläuterungen und Ausfüllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag 2025" auf der Seite "Formulare / Merkblätter / Informationen zum Gemeinsamen Antrag".
Stand 03/2025