Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird im Wege der geteilten Mittelverwaltung durch die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission vollzogen. Die Mitgliedstaaten nehmen diese Aufgabe durch zugelassene Zahlstellen wahr, die den unionsrechtlichen Vorgaben unterliegen. Die Zahlstellen verwalten die Mittel der EU-Agrarfonds EGFL und ELER und gewähren Fördermittel. Im Rahmen der GAP sind alle Zahlstellen angehalten, einen Verhaltenskodex zu verfassen und zu veröffentlichen. Der folgende Verhaltenskodex ist Ausdruck der Einstellung und des Ziels der Zahlstelle, im Rahmen der Durchführung der EU-Agrarförderung, dem Gemeinwohl und dem öffentlichen Interesse zu dienen und das eigene Verhalten dabei an ethischen und integren Standards auszurichten.
Verhaltenskodex
der EU-Zahlstelle Baden-Württemberg (PDF-Dokument)
Stand 12/2023