Gemeinsame Anträge, die bis zum 15. Mai 2025 bei der unteren Landwirtschaftsbehörde über FIONA eingereicht werden, gelten als rechtzeitig gestellt. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 31. Mai 2025 erfolgen Kürzungen der Beihilfen. Noch spätere Anträge werden als verfristet abgelehnt