Zum Inhalt springen

Bitte beachten: Am 15.05.2025 endete die Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2025. Die Nachfrist mit Kürzungen endet am 31.Mai 2025.

Gemeinsame Anträge, die bis zum 15. Mai 2025 bei der unteren Landwirtschaftsbehörde über FIONA eingereicht werden, gelten als rechtzeitig gestellt. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 31. Mai 2025 erfolgen Kürzungen der Beihilfen. Noch spätere Anträge werden als verfristet abgelehnt