Bitte beachten Sie die Hinweise
zum Flächenmonitoring („Kontrollen durch Monitoring – KdM“) bei der Kleinerzeugerregelung und der Ausgleichszulage
Landwirtschaft !
Betroffen sind die Antragsteller, die die Ausgleichszulage Landwirtschaft beantragt haben oder die Kleinerzeugerregelung in Anspruch
nehmen.