Mit Ablauf des 15. Mai 2023 endet die Antragsfrist.
Anträge, die vom 16. Mai bis 31. Mai 2023 eingereicht werden, unterliegen einer Verspätungskürzung.
Anträge, die nach dem 31. Mai 2023 eingereicht werden, sind verfristet.
Die Verspätungskürzung wird berechnet, in dem der Beihilfebetrag, der bei rechtzeitiger Einreichung gewährt worden wäre, um 1 % je Kalendertag Verspätung gekürzt wird.