Steillagenförderung
Dauergrünland - Neuerung für das Jahr 2019:
Ab dem 14. März 2019 gilt die neue
Agrar-De-minimis-Obergrenze von 20.0000 Euro. D.h. der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem
Zeitraum von drei Steuerjahren darf 20.000 Euro (statt bisher 15.000 Euro) nicht übersteigen. In FIONA wurde die SLG-Antragsmaske entsprechend
angepasst.
Die Erhöhung der Obergrenze erreicht am 14. März 2019 Rechtskraft durch die
Verordnung (EU) 2019/316 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 51 I vom 22.2.2019, S.
1).