Navigation überspringen

Die neue FIONA-Version 19.1.6 steht zur Verfügung

Folgende Neuerungen (wie bereits in den Meldungen vom 13.03. und 15.03. angekündigt) sind in der neuen FIONA-Version 19.1.6 enthalten:

FSV: Der Import und der Export im FSV funktioniert wieder

GIS:

  • Vorlagen lassen sich wieder als Schlag übernehmen
  • "An Linie trennen" wurde in "Teilen" umbenannt
  • Die Kulisse "Nitratgebiete nach §13 DüV" wurde aktualisiert
  • Funktion "Drucken" funktioniert wieder

FAKT:

  • Es ist nicht mehr möglich, durch Blättern auf den FAKT-Vorantrag zu gelangen. Dieser Fehler wurde behoben
  • Im komprimierten Gemeinsamen Antrag werden nun nur noch die tatsächlich beantragten FAKT-Maßnahmen vorgedruckt
  • Die Maßnahmen E7 (FAKT-Code 48) Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) ist auf Nutzungen mit NC 591 nicht mehr zulässig, stattdessen aber auf Nutzungen mit NC 590. Soweit Antragstellende den FC 48 auf Nutzungen mit NC 591 gesetzt haben, sind nun entsprechende Anträge fehlerhaft. Antragstellende, die solche Flächen haben, müssen vor einem Abschluss ihre Anträge korrigieren, im Falle, dass bereits ein Abschluss erfolgte, sollte der Antrag erneut geöffnet und korrigiert werden.
  • Bei Beantragung der Tierwohlmaßnahme G3.1 (tiergerechte Masthühnerhaltung – Einstiegsstufe) ohne gleichzeitige Beantragung der Maßnahmen G3.2 ist derzeit kein Abschluss in FIONA möglich. Der Fehler kann leider erst mit der FIONA-Version am 26.03. behoben werden.

Prüfen & Fehlerprotokoll:

  • Der Hinweis 20/1-17 zum Bruttoflächenüberlauf wird nicht mehr beim NC 995 (Forstflächen, Waldbodenflächen) ausgegeben
  • LPR: Der Hinweis 31-17 wird ausgegeben, soweit vorliegende LPR-Vertragsflächen nicht vollständig durch Antragsschläge abgedeckt sind. Der Text der Meldung wurde wie folgt geändert: "Von der Vertragsfläche des LPR-Vertrags mit Vorgangsnummer {0} sind {1} ha nicht durch Ihre Schläge mit LPR-Kennzeichen abgedeckt. Bitte prüfen Sie Ihre LPR-Schläge."
  • LPR: Die Hinweisemeldung 31-15 wird nun wieder zuverlässig in den Fällen ausgegeben, in denen LPR-Antragsschläge digitalisiert worden sind, obwohl für diese Flächen keine LPR-Vertragsflächen vorhanden sind. Zeitweise wurde diese Meldung zu Unrecht ausgegeben, da die LPR-Vertragsflächen nicht korrekt in FIONA geladen waren.

AZL: Bis zu dieser Version ist in FIONA für die Kulturgruppe 3234 (Marktfruchtbetrieb, Gebiet mit erheblichen naturbedingten Nachteilen, EMZ 35,0 bis 39,9) ein Fördersatz von 20 €/ha anstatt 30 €/ha hinterlegt gewesen. Dies führte bei Vorhandensein der Kulturgruppe 3234 dazu, dass der zu erwartende Betrag Ausgleichszulage Landwirtschaft in FIONA AZ2 Zeile 02 zu niedrig ausgegeben wurde. Dieser Fehler ist mit dieser FIONA-Version behoben. Es wird empfohlen, die AZL-Antragstellung zu überprüfen.


Info zur Länderübergreifenden Antragstellung:

Für Antragstellende mit Betriebssitz außerhalb Baden-Württembergs gilt ab sofort folgendes bzgl. der Angaben von Flächen in anderen Bundesländer im  FIONA-FSV:

  • Für den Fall, dass Sie FAKT nicht beantragen, können Sie die Flächenangaben zu Flächen außerhalb Baden-Württembergs im FIONA-Flurstücksverzeichnis löschen.
  • Für den Fall, dass Sie FAKT beantragen, vervollständigen bzw. aktualisieren Sie die im FIONA-Flurstücksverzeichnis aus dem Vorjahr vorgetragenen, außerhalb Baden-Württembergs liegenden Flächen in folgenden Fällen:
    • Flächen in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, die als Weideflächen für die Sommerweideprämie festgelegt werden sollen (Setzen des FC 29)
    • Flächen, die als Hauptfutterfläche bei der Beantragung der Maßnahmen A2, B1 und G1 zu kennzeichnen sind (Häkchen bei HFF im FSV).

D.h. alle anderen Flächen außerhalb Baden-Württembergs, für die die oben genannten Angaben zu FAKT nicht erforderlich sind, können Sie aus dem FIONA-FSV löschen.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung