Ergänzend zu den Hinweisen vom 15.03 und 19.03. zur Angabe von Flächen außerhalb Baden-Württembergs
durch Antragstellende mit Betriebssitz außerhalb Baden-Württembergs, beachten Sie bitte folgende entsprechende neue
Regelung für Antragstellende mit Betriebssitz in Baden-Württemberg:
- Antragstellende mit Betriebssitz in Baden-Württemberg haben zusätzlich zu den baden-württembergischen
Flächen, nur im Falle einer FAKT-Antragstellung auch folgende Flächen in anderen Bundesländern im FIONA-FSV
anzugeben: Flächen in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, die als Weidefläche für die Sommerweideprämie festgelegt
werden sollen (FC 29), sowie Flächen, die als Hauptfutterflächen bei Beantragung der Maßnahmen A2,
B1 sowie G1 gekennzeichnet werden sollen (Häkchen im Feld HFF).
Achtung: Unabhängig davon sind aber die in anderen Bundesländern gelegenen
Flächen im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes weiterhin zwingend und vollständig grafisch anzugeben !
- Antragstellende mit Betriebssitz in Baden-Württemberg beachten dabei jedoch bitte, dass die
Auswertung 8 in FIONA zur Einhaltung der Greeningbedingungen nur dann korrekte Ergebnisse für den gesamten Betrieb
liefern kann, wenn auch die außerhalb Baden-Württembergs liegenden Flächen im FIONA-Flurstücksverzeichnis angegeben
werden. Löschen Antragstellende die außerhalb Baden-Württembergs gelegenen Flächen aus dem FIONA-FSV, sind die
Ergebnisse der Auswertung 8 unter Umständen nicht mehr aussagekräftig; das Gleiche gilt für die Hinweismeldungen
DZ-28 bis DZ-34 zum Greening. Das heißt, ein Löschen der im FIONA-FSV vorgedruckten Flächen in anderen
Bundesländern bzw. das Weglassen dieser Flächen im FIONA-FSV ist zwar zulässig, die genannten Konsequenzen bzgl. der
Greeningauswertungen sind aber zu beachten.
- Die Texte in FIONA im Abschnitt AB werden mit der nächsten FIONA-Version am 26.03. entsprechend angepasst. Die Erläuterungen
und Ausfüllhinweis zum GA werden ebenfalls entsprechend angepasst. Die geänderte Fassung wird in FIONA unter „Anleitungen
und Schulungsvideos“ zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die eingestellten Merkblätter unter http://www.luea.ga-bw.de