Seit 26.03. nachmittags steht die neue FIONA-Version 19.1.7 zur Verfügung. Hierzu folgende Hinweise:
FSV:
Bei Angabe der Erstjahre 2011, 2012, 2013 und 2014 wird der Hinweis 24-19 ausgegeben, der daran erinnert, dass diese Erstjahre nur dann
zulässig sind, wenn die Flächen mit der in der Meldung genannten Häufigkeit als ÖVF-Brache genutzt werden bzw. worden
sind.
GIS:
LPR-Vertragsflächen sind, trotz korrigierender Maßnahmen in der letzten FIONA-Version (vgl. Hinweis vom 19.03.2019), zeitweise nicht
vollständig in FIONA verfügbar gewesen. In der Folge wurde ungerechtfertigerweise die Meldung 31-15 ausgegeben. Die Fehlerursache
ist in der neuen Version vollständig beseitigt, so dass die LPR-Vertragsflächen nun wieder zuverlässig in FIONA
verfügbar sind.
FAKT:
• In Auswertung 3 zu FAKT wird in der Ergebnistabelle die letzte Feststellung, dass zwar mehr als 5 Kulturen vorhanden sind, aber
weniger als 5 Kulturen/Kulturgruppen einen Anteil von mind. 10% an der Ackerfläche haben, jetzt in den richtigen Fallkonstellationen
mit "Ja" bzw. "Nein" beantwortet.
• Die Fehlermeldung 23F-19 wird nicht mehr bei der Kombination von FAKT D1/D2 mit Blühstreifen/Bejagungsschneisen
ausgegeben.
Ergänzende Info zum Hinweis vom 22.03.2019 zur
Länderübergreifenden Antragstellung:
Die Texte in FIONA im Abschnitt AB bzgl. der alphanumerischen Angabe von Flächen in anderen Bundesländern im FIONA-FSV, sind, wie
angkündigt, in dieser FIONA-Version entsprechend angepasst. Die Erläuterungen und Ausfüllhinweis zum GA sind ebenfalls
entsprechend angepasst. Die geänderte Fassung steht in FIONA unter „Anleitungen und Schulungsvideos“ zur Verfügung.
Gleiches gilt für die eingestellten Merkblätter unter www.luea.ga-bw.de
Weitere Informationen finden Sie in FIONA in den Statusinformationen unter: Neues in FIONA.