Wichtige Information des MLR zum FAKT-Vorantragsverfahren für den Antrag 2020:
Antragszeitraum endet am 16. Dezember 2019
Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2020 soll von jedem FAKT-Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden, in welchem er
erklärt, ob er den bisherigen 5-jährigen Verpflichtungsumfang beibehält beziehungsweise um ein weiteres Jahr verlängern
möchte, diesen erweitert oder beabsichtigt, in weitere FAKT-Maßnahmen einzusteigen. Dies betrifft auch die
Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben.
Bitte beachten Sie, dass spätestens am
16. Dezember 2019 der Vorantrag zwingend abzuschließen ist, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA
vor.