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Hinweise zur neuen FIONA-Version 20.1.0

Die neue FIONA-Version 20.1.0 wurde gestern zeitgleich auf das Produktiv-, Schulungs- und Demosystem ausgerollt. Folgende Neuerungen/Problembehebungen sind enthalten:

1. Flurstücksverzeichnis
a.) Die Nutzungscodes 055 (Ufervegetation ÖVF) und 915 (Ackerrandstreifen) werden von nun an in der Fehlerprüfung 18-15 berücksichtigt. Dadurch müssen die beiden Nutzungscodes von nun an immer mit einem Acker-Nutzcode kombiniert werden.
b.) In der Auswahlbox zum Erstjahr in der Einzelbearbeitung des Flächenverzeichnisses werden nun die Auswahltexte korrekt angezeigt.

2. GIS
Im GIS werden unter den Karten in der Kategorie "Umweltdaten" vier neue Layer dargestellt:
a.) Naturdenkmal
b.) Landschaftsschutzgebiete
c.) Kern- und Pflegezonen der Biosphärengebiete
d.) Naturschutzgebiete

3. Direktzahlungen
Es wurde unter DZ1 der Hinweis aufgenommen, dass erst nach der Berechnung des Einzuges von nicht genutzten Zahlungsansprüchen in der ZID und deren Bekanntgabe, welche voraussichtlich erst in der Kalenderwoche 12 erfolgen wird, diese in der Tabelle unter DZ1 berücksichtigt werden können. Nach Berücksichtigung des voraussichtlichen Einzuges in die Nationale Reserve in der Tabelle unter DZ1 wird erneut darauf hingewiesen werden.

4. FAKT
a.) Das Feld zur Verlängerung und/oder Erweiterung der Teilmaßnahme E2.2 (Brachebegrünung mit Blühmischungen (mit Anrechnung auf ÖVF)) kann nicht mehr ausgewählt werden.
b.) Bei Teilmaßnahmen mit einer ausgelaufenen Verpflichtung im AJ 2019, wie z.B. bei E1.1 kam bisher die Hinweismeldung, dass eine Verpflichtung besteht und die Teilmaßnahme nicht beantragt ist. Dieser Hinweis wird nun nicht mehr ausgegeben, wenn in der Spalte 17 das Ende der Laufzeit 2019 vorgedruckt wurde.

5. Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UUG)
In Abschnitt U1 wird erklärt, ob die Auszahlung gegenüber dem beantragten Vorverfahren unverändert, mit Änderungen beantragt oder der Antrag zurückgezogen werden soll. Bislang war es möglich, Änderungen zu den beantragten Maßnahmen im Vorverfahren unter U3.1 und U3.2 vorzunehmen, obwohl unter U1 erklärt wurde, dass keine Änderungen gegenüber den Angaben im Vorverfahren beantragt werden sollen. Nun kann eine Bearbeitung unter U3.1 und U3.2 nur erfolgen, wenn zuvor unter U1 erklärt wurde, dass Änderungen auch beantragt werden sollen.

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