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Hinweise zur neuen FIONA-Version 20.1.3

Die neue FIONA-Version 20.1.3 wurde am 31.03. auf das Produktiv-, Schulungs- und Demosystem ausgerollt. Folgende Neuerungen/Problembehebungen sind enthalten:


FSV:
Auch im Status „abgeschlossen“ ist nun, in der Einzelbearbeitungsmaske des Flurstücksverzeichnisses, ein Vor- und Zurückzublättern möglich. Die einzelnen Schläge/Teilschläge können mit dieser neuen Blätterfunktion aufgerufen werden, ohne jeweils in das Flurstücksverzeichnis zurückspringen zu müssen.

FAKT:

  • Wie bereits zur vorangegangenen Version mitgeteilt, wurde die Hinweismeldung G-17 ("keine Beantragung von FAKT trotz FAKT-Verpflichtungen") zu Unrecht ausgegeben. Dies wird nun mit dieser Version berichtigt. Jedoch besteht derzeit zur Prüfung G-17 ein weiterer Fehler. Im Fall, dass in 2019 eine Teilmaßnahme neu begonnen wurde und noch keine Bewilligung in FAKT 2019 vorliegt, wird die Meldung G-17 bei fehlender Vorauswahl von FAKT nicht ausgegeben. Diese Lücke wollen wir mit der nächsten Version schließen.
  • Die Meldung FT-176 ("Sie haben die Teilmaßnahme D1 „Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel“ im Abschnitt FT1.1 beantragt, aber keinen Vorantragsumfang oder keinen Verpflichtungsumfang für die Teilmaßnahme im Antragsjahr") wird auch ausgegeben, wenn bei einer ausgelaufenen Verpflichtung kein Vorantragsumfang vorliegt und die Teilmaßnahme im Umfang des ausgelaufenen Verpflichtungsumfanges beantragt wird. Eine Verlängerung im ausgelaufenen Umfang ist auch ohne Vorantragstellung zulässig!
  • Die Anzeige des prozentualen Anteils in Spalte 16 bei ausgelaufenen Verpflichtungen in 2019 wurde ebenfalls korrigiert. Ist die Spalte 11 nicht gefüllt, wird zur Berechnung der Spalte 14, die zur Berechnung des prozentualen Anteils in Spalte 16 herangezogen wird, auf die Spalte 10 zurückgegriffen.

Direktzahklungen:

  • Nachdem in der ZID die in 2019 genutzten ZA berechnet werden, kann der voraussichtliche Einzug von Zahlungsansprüchen in die Nationale Reserve nun unter Berücksichtigung von 2019 erfolgen.
  • In der Auswertung 2 (Aktivierung von Zahlungsansprüchen - Angaben im Flurstücksverzeichnis) wurden die zur Verfügung stehenden ZA sowie der Unfang der aktivierten Fläche nicht korrekt ausgegeben. Dieser Fehler ist nun korrigiert.

Länderübergreifender Antrag (LüA):

Die Angabe zu CC-Landschaftselementen (CC-LE) bei Flächen außerhalb BWs wird nun nicht mehr verlangt: Die Fehlermeldung 30-14 ("Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Angaben zu den CC-Landschaftselementen erforderlich) wird nicht mehr ausgegeben.

Bekannte Probleme und anstehende Änderungen

AB4 / BW1 (LÜA)
Das Senden von Flächen (BW Flächen senden an ZID) unter AB4 und BW1 war nur beim erstmaligen Senden erfolgreich. Wollte ein Antragsteller erneut senden, so brach der Sendevorgang mit einer Fehlermeldung ab. Der Antragsteller kann nun, da der Fehler beseitigt ist, wiederholt erfolgreich an die ZID senden. Auf den Abschluss in FIONA hatte dieser Fehler keine Auswirkung. Die Flächen werden bereits beim erstmaligen Senden korrekt an die ZID übermittelt. Falls ein AST bereits abgeschlossen hat und nochmals senden möchte, weil nach dem ersten Senden noch Flächen in BW ins FIONA-Flurstücksverzeichnis aufgenommen wurden, so kann er dies tun, ohne dass der Antrag erneut geöffnet werden muss.

GIS
Es ist vorgesehen, die UZW-Kulisse in Kürze zu aktualisieren. Hierzu ist keine Wartung erforderlich.

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