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Gemeinsamer Antrag 2024: Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag in FIONA abrufen

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) empfiehlt, die Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag in FIONA abzurufen, die Daten ggf. zu korrigieren und den Antrag erneut einreichen unter  www.fiona-antrag.de . Die Korrekturmöglichkeit besteht bis 30. September 2024. Das MLR bittet alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und ggf. zu bearbeiten. In diesem Informationsschreiben erhalten Sie ergänzende Erläuterungen.
 

 

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