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Gemeinsamer Antrag 2025: Aussaatfrist für FAKT II E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau verlängert

Die Aussaat von Zwischenfrüchten im Rahmen der FAKT II-Maßnahme E1.2 ‚Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau‘ muss bis spätestens Ende August erfolgt sein. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilt mit, dass für dieses Jahr die Aussaatfrist um eine Woche verlängert wird. 
Lesen Sie hier die Pressemitteilung.