Mehrgefahrenversicherung

Lesezeit:
  • Teilen

Ziel

Ziel der Zuwendung ist die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge der baden-württembergischen Obst-, Wein- und Hopfenbaubetriebe, um eine wachsende Destabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen und erhöhte Einkommensverlustrisiken aufgrund einer zunehmenden Häufigkeit und höherer Ausmaße extremer Wetterereignisse, die aufgrund des Klimawandels vermehrt auftreten, zu mindern. 

Mittelherkunft

EU, Land Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger 

Zuwendungen werden aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 i.V.m. § 10 GAPInVeKoSV und § 8 GAPDZV unbeschadet der gewählten Rechtsform mit Anbauflächen in Baden-Württemberg gewährt. 

Form und Höhe der Förderung 

Es wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie für Versicherungen, die nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift abgeschlossen wurden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern. 

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.  

Zugelassene Versicherungsunternehmen

Es sind nur Verträge mit Versicherungsunternehmen zuwendungsfähig, die zuvor eine Rahmenvereinbarung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) abgeschlossen haben. Aktuell sind zugelassen:

  • Vereinigte Hagel
  • Allianz Agrar
  • Versicherungskammer Bayern

Zuwendungsfähig sind Versicherungsprämien für Ertragsversicherungen mit einem Selbstbehalt von mindestens 20 Prozentpunkten (Abzugsfranchise) sowie einer Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. Eine darüberhinausgehende Risikoabsicherung im Versicherungsvertrag ist zulässig, aber nicht zuwendungsfähig. Es ist grundsätzlich möglich, Einjahres- oder Mehrjahresverträge abzuschließen. 

Die Anbauflächen einer Kulturgruppe dürfen nur bei einem Versicherungsunternehmen versichert sein. Eine Aufteilung von Anbauflächen einer Kulturgruppe auf mehrere Versicherungsunternehmen ist von der Förderung ausgeschlossen.

Antragstellung und Verfahren 

Das Antragsverfahren, welches 2026 weiterhin über FIONA stattfindet, hat am 9. März begonnen und endet am 31. Mai (Ausschlussfrist). 

  • Die Förderfähigen Kulturen des Obst-, Wein- und Hopfenanbaus (inkl. Nutzungscode) und die zugehörigen Höchsthektarwerte finden Sie im Angang der VwV Mehrgefahrenversicherung.
  • Mit der Antragstellung in FIONA sind alle versicherten Teilschläge zu kennzeichnen und für jede beantragte Kulturgruppe das Versicherungsunternehmen anzugeben. Teilschläge, die beim Versicherungsunternehmen mit „0 EUR“ (Versicherungssumme/ Prämie) aufgeführt sind, müssen nicht angegeben werden. 
  • Die versicherte Mindestfläche je Kulturgruppe, für die eine Zuwendung beantragt und gewährt werden kann, beträgt 0,3 Hektar.
  • Die ermittelten Flächendaten aus LINA (Landwirtschaftliches Informationssystem Antragsbearbeitung) werden mit den von den Versicherungsunternehmen übermittelten Angaben aus dem Verwendungsnachweis abgeglichen. Die Zuwendung für die förderfähige Versicherungsprämie eines Antragstellenden wird anteilig gekürzt, wenn die ermittelte Fläche (nach Berücksichtigung von Kontrollergebnissen) je Kulturgruppe geringer ist, als die entsprechende vom Versicherungsunternehmen gemeldete Fläche. Die Kürzung wird nur angewendet, wenn die Flächenabweichung mehr als 3 % der ermittelten Fläche je Kulturgruppe beträgt.
  • Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn das Versicherungsunternehmen den Eingang der vollständigen Zahlung der Versicherungsprämie bis einschließlich 30. September des jeweiligen Antragsjahres im Verwendungsnachweis bestätigt.

Abweichend von Nummer 1.2 zu § 44 VV-LHO dürfen Zuwendungen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Mehrgefahrenversicherung auch für Vorhaben bewilligt werden, die bereits begonnen worden sind.

Neuerungen 2026

  • Aufnahme des Risikos Hagel Aufnahme der Kulturgruppe Hopfen (NC 856)
  • Es müssen mind. 2 förderfähige Risiken (Hagel, Starkfrost, Sturm, Starkregen) je Einzelfläche und Kulturgruppe versichert sein 
  • Die förderfähigen Risiken können zwischen den Einzelflächen einer Kulturgruppe frei gewählt werden (somit können für Flächen unter technischen Schutzeinrichtungen (z.B. Hagelschutznetze) eine andere Risiko-Kombination gewählt werden, als für Flächen ohne technischen Schutz)
  • Die Nachweise (Versicherungsschein/ Prämienrechnung/ Zahlungsbeleg) müssen nur von den zur Vor-Ort-Kontrolle ausgewählten Betrieben, nach Aufforderung durch den Prüfdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, eingereicht werden 

Kontakt

Frau Rzesnitzek, Regierungspräsidium Stuttgart, Tel. 0711/904-13326 

E-Mail: Mehrgefahrenversicherung@rps.bwl.de 

Dokumente zum Download