Ziel:
Finanzielle Entlastung der Land- und Forstwirtschaft
Mittelherkunft:
Bund
Zuwendungsempfänger:
Für begünstigte Gasölverbräuche sind antragsberechtigt
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Imkereibetriebe
Für Biodieselverbräuche sind antragsberechtigt:
- Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Lohnbetriebe.
Förderfähige Maßnahmen:
- Vergütung der Differenz zum vollen Mineralölsteuersatz für Gasöl (Dieselkraftstoff) und Biodiesel für das
abgelaufene Kalenderjahr
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Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte den Informationen der Zollverwaltung |
Antragstellung:
- Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Dienstleistung "Agrardieselentlastung" über das
Bürger- und Geschäftskundenportal zur Verfügung. Das bisherige Verfahren der Online-Antragstellung wird hierdurch
abgelöst. Übergangsweise ist noch eine Antragstellung mittels Vordruck zulässig. Weiterführende Informationen dazu
erhalten Sie auf dieser Seite
der Zollverwaltung .
- Abgabefrist für die Jahresanträge des abgelaufenen Kalenderjahres am 30. September des Folgejahres
- Des Weiteren besteht die sog. Erklärungspflicht für Steuerentlastungen. Ein entsprechendes Formular muss bis spätestens 30.06. des Folgejahres abgegeben werden. Informationen dazu gibt es auf dieser Seite der Zollverwaltung.
Stand: 11/2022