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Gemeinsame Agrarpolitik der EU

2021-2027

Die aktuelle Förderperiode verzögerte sich aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene um zwei Jahre. Für die Jahre 2021 und 2022 trat eine Übergangsverordnung in Kraft, welche die Zahlung der Fördergelder sicherte.

Seit 2023 erfolgt die gemeinsame Agrarpolitik der EU im Rahmen der neuen Förderperiode anhand der GAP-Strategiepläne der jeweiligen MItgliedsstaaten.

GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln. Das sieht der im Juni 2018 vorgelegte Entwurf der Europäischen Kommission für eine GAP-Strategieplan-Verordnung vor.

Weitere Informationen über die Grundzüge der GAP für den Förderzeitraum 2023 - 2027 sowie deren Umsetzung in Deutschland finden sie auf folgender Seite des BMEL: Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland

Weitere Informationen zum deutschen GAP-Strategieplan werden auf folgender Seite des BMEL kontinuierlich eingestellt: GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

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