Die EU-Kommission hat am 26.05.2015 die baden-württembergischen Förderprogramme für die
Landwirtschaft und den Ländlichen Raum von 2014-2020 offiziell genehmigt.
Änderungen des MEPL III, die sich im laufenden Programmplanungszeitraum ergeben,
beantragt die Verwaltungsbehörde bei der Europäische Kommission. Sieben Anträge wurden bislang gestellt, der
letzte wurde am 09.02.2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der MEPL III wurde dem genehmigten Änderungsantrag
entsprechend angepasst.
Das MEPL III-Gesamtdokument finden Sie hier.
(Rund 8,5 MB; Stand 8. Änderungsantrag, 31.08.2022)
Bitte beachten: Die Änderungen gegenüber der letzten Fassung sind Kapitel 1.1 zu entnehmen.
Weiterführende Unterlagen zum MEPL III in englischer Sprache, Stand Erstgenehmigung 26.5.2015, finden Sie hier:
MEPL III - Zusammenfassung des Europäischen Evaluierungsnetzwerks
MEPL III - Fact-sheet der Europäischen Kommission (englisch)
(das Factsheet kann auf dieser Seite unter
"Baden-Württemberg" auch in deutscher Sprache ausgewählt werden )