Zum 1. Juli 2024 tritt die 1. Änderung der Privatwaldverordnung (PWald-VO) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV PW-VO) in Kraft. Mit dieser ersten Änderung wurden einige Bestimmungen überarbeitet, flexibilisiert und vereinfacht. Diese Änderungen ziehen eine Überarbeitung der Antragsunterlagen nach sich. Die überarbeiteten Unterlagen werden in Kürze für Sie hier zur Verfügung gestellt. Wir bitten um noch ein wenig Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis.