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Die fallweise Betreuung wird ausschließlich von der Landesforstverwaltung, durch die unteren Forstbehörden bzw. durch speziell dafür ermächtigte Kommunen, den sogenannten PW8-Kommunen, angeboten. 
Bei der fallweisen Betreuung handelt es sich um ein Angebot, bei dem Sie bei Bedarf eine Försterin oder einen Förster für eine bestimmte Maßnahme beauftragen können. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Privatwaldvereinbarung. 
Aufgrund der Förderung der fallweisen Betreuung durch das Land Baden-Württemberg, reduziert sich das zu zahlende Entgelt pro Stunde. 

Nähere Informationen erhalten Sie im Informationsblatt zur Privatwaldvereinbarung und im Flyer zur Privatwaldbetreuung.


Innerhalb dieser Betreuungsvariante gibt es ein breit gefächertes Vertragsangebot, je nach Waldbesitzgröße und individuellen Betreuungsinhalten. Alle Varianten sind grundsätzlich förderfähig. Für die Betreuung kann entweder die zuständige untere Forstbehörde bzw. die für die Privatwaldbetreuung zuständige Kommune oder ein dritter Dienstleister beauftragt werden. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Förderfähigkeit.

Nähere Informationen erhalten Sie in den Informationsblättern zum Waldinspektionsvertrag und zu den Treuhand-,Holzernte- und Holzernterahmenverträgen sowie im Flyer zur Privatwaldbetreuung.


Verträge in der ständigen Privatwaldbetreuung werden für die Dauer von drei bis 10 Jahre abgeschlossen. Es sind stets ganze Monate abzuschließen. Im Regelfall ist der Vertragslaufzeitbeginn der 1. des Monats, in dem die zweite Unterschrift geleistet wird. Davon abweichend kann, sofern beide Vertragsparteien dies wünschen, ein späterer Vertragslaufzeitbeginn gewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Vertragslaufzeitbeginn stets auf den 1. eines Monats zu legen ist.
Beispiel:
Erste Unterschrift am 17.07.2024 (Waldbesitzer)
Zweite Unterschrift am 05.08.2024 (Dienstleister)
Der Vertragslaufzeitbeginn wäre im vorliegenden Fall also der 01.08.2024. Davon abweichend ist auch ein späterer Vertragslaufzeitbeginn zum 01.09.2024, 01.10.2024, 01.11.2024, usw. möglich.

Beim unterjährigen Abschluss eines Vertrags entstehen Zusatzmonate, die der regulären Vertragslaufzeit (in ganzen Jahren) zusätzlich aufgeschlagen werden. 

Beispiel:

Vertragslaufzeitbeginn:01.07.2024 
Vertragslaufzeitende:   31.12.2027

Es ergibt sich eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren und 6 Zusatzmonaten. 


Die Betreuung mittels eines Vertrages gemäß Privatwaldverordnung können Sie sich fördern lassen. 
Der Förderantrag ist hierzu innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss schriftlich bei einer unteren Forstbehörde einzureichen.

  • Bei einem Vertrag mit einer unteren Forstbehörde, ist der Förderantrag bei dieser einzureichen.
  • Bei einem Vertrag mit einer Körperschaft (PW8-Kommune) ist der Förderantrag bei der unteren Forstbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Körperschaft ihren Sitz hat, einzureichen.
  • Bei einem Vertrag mit einem sachkundigen, dritten Dienstleister ist der Förderantrag bei der unteren Forstbehörde, bei der sich flächenmäßig der Großteil der vom Vertrag betroffenen forstlichen Betriebsflächen befindet, einzureichen. 

Dem Förderantrag ist ein Original des Vertrages sowie eine De-minimis-Erklärung beizulegen. 

Bei einem Vertrag mit einem sachkundigen, dritten Dienstleister ist zudem ein Sachkundenachweis nach § 3 Absatz 3 PWaldVO erforderlich. 

Die Förderanträge sowie weitere erforderliche Unterlagen, wie Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen finden Sie gleich nebenan in der Rubrik „Hinweise und Förderunterlagen“.

Bei der Betreuung durch eine untere Forstbehörde oder dafür ermächtigte Körperschaft (PW8-Kommune), welche die landeseigene Software FOKUS2000 verwendet, wird der Förderantrag durch diese erstellt und Ihnen zur Unterzeichnung übergeben. 
Bei der Betreuung durch sachkundige, dritte Dienstleister werden die hier eingestellten Förderanträge benötigt.


Die Auszahlung der Förderung ist mittels eines Zahlungsantrags bei der zuständigen unteren Forstbehörde schriftlich zu beantragen. Der Antrag auf Auszahlung ist bei jährlicher Zahlungsweise jährlich, bei Vorauszahlung einmalig, nach dem vertraglich vorgegebenen Fälligkeitstermin, spätestens jedoch zum 15. Oktober eines Jahres, einzureichen. 

Dem Zahlungsantrag ist die Rechnung des Dienstleisters sowie ein entsprechender Zahlungsnachweis beizulegen. Dabei sind Kopien ausreichend.
Weitere Unterlagen, die mit dem Zahlungsantrag einzureichen sind, erfahren Sie im Zuwendungsbescheid (Bewilligung der Förderung). 


Zuwendungen werden nur bewilligt und ausbezahlt, wenn pro Antrag, unabhängig von einmaliger Vorauszahlung oder jährlicher Zahlungsweise, mindestens 250 Euro (Bagatellgrenze) erreicht werden. 

Ausnahme Holzernterahmenvertrag: 
Wenn mit der Rechnung für ein abgelaufenes Vertragsjahr keine Zuwendung in Höhe von 250 Euro erreicht wird, kann mit der Einreichung des Zahlungsantrags so lange gewartet und Rechnungen gesammelt werden, bis insgesamt eine „Gesamtzuwendung“ in Höhe von mindestens 250 Euro erreicht wird. In diesem Fall gilt die Vorgabe zur jährlichen Einreichung eines Zahlungsantrages nicht. Nicht abgerufene Zuwendungsteile, die bei der Bewilligung den einzelnen Vertragsjahren zugeteilt wurden, werden von der Bewilligungsbehörde automatisch in das Folgejahr übertragen. Wird insgesamt, auch mit Sammeln der Rechnungen über die gesamte Vertragslaufzeit die Bagatellgrenze für die Zuwendung in Höhe von mindestens 250 Euro nicht erreicht, ist eine Förderung der betroffenen Betreuungsstunden nicht möglich.

Allgemeine Unterlagen für die Förderung 

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Vollmacht und Zeichnungsberechtigung
De-minimis-Erklärung PW3

Unterlagen für die fallweise Betreuung 

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Kündigung durch Waldbesitzer fallweise Betreuung
Kündigung durch Dienstleister fallweise Betreuung
Auflösungsvertrag fallweise Betreuung
Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers fallweise Betreuung

Unterlagen für die ständige Betreuung 

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Auflösungsvertrag ständige Betreuung
Datenschutzerklärung ständige Betreuung
Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ständige Betreuung
Kündigung Dienstleister ständige Betreuung
Kündigung Waldbesitzer ständige Betreuung
Mitteilung zur Änderung der Waldbesitzfläche

Förderanträge bei Betreuung durch sachkundige, dritte Dienstleister 

Förderantrag Holzernterahmenvertrag (PW40) wird derzeit überarbeitet

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Förderantrag Holzerntevertrag (PW 30)
Förderantrag Treuhandvertrag (PW 20+21)
Förderantrag Waldinspektionsvertrag (PW 6)

Hinweise 

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Hinweise zu Nießbrauch und Pacht
Informationen zum Gemeinschaftswald
Informationen zur Betreuung durch dritte Dienstleister
Informationsblatt Treuhand-, Holzernte- und Holzernterahmenverträge
Informationsblatt zum Waldinspektionsvertrag
Informationsblatt zur Privatwaldvereinbarung.pdf
Kurzbeschreibung Ablauf Förderung Privatwaldbetreuung
Übersicht Änderungen während der Vertragslaufzeit bei ständigen Betreuungsverträgen

Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen (wird derzeit noch überarbeitet)

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