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Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
Was soll erreicht werden?
Landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg verfügen über sehr unterschiedliche Strukturen und Produktionsbedingungen. Die Förderung vielfältiger Beratungsangebote soll die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Entscheidungsfindung und Betriebsführung unterstützen, um Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erreichen und zu erhalten. Die Beratung unterstützt damit den Wissenstransfer und die Innovation im landwirtschaftlichen Sektor.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen aus einem Katalog von Beratungsmodulen in den Bereichen Unternehmensführung, Ökolandbau, Tierhaltung, Pflanzenproduktion, Gartenbau, Obstbau, Weinbau, Biodiversität und Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
Ausgewählte Beratungsorganisationen, die mit dem Land einen Rahmenvertrag
abgeschlossen haben.
(Eine aktuelle Übersicht der ausgewählten Beratungsorganisationen finden Sie hier.)
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?
- Zuschlag im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens
- Mindestqualifikation und regelmäßige Fortbildung der Beratungskräfte
- Durchführung eines Beratungsmoduls aus dem veröffentlichten Katalog
- Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern
Wie wird gefördert?
- Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen
- Fördersatz von 50 bis 100 % der förderfähigen Kosten mit Förderhöchstbeträgen pro Beratungsmodul
Wer hilft bei Fragen weiter?
Regierungspräsidium Karlsruhe (beratungsmodule@rpk.bwl.de)
Regierungspräsidium Karlsruhe
- Semirem Yüceli (Zulassung Beratungskräfte)
- Lisa Rentschler (Beratung: Auszahlungsverfahren) (Mo.-Fr. 9:30 bis 15:30 Uhr)
- Nastasja Mallon (Beratung: Anhörungsverfahren) (Di.-Fr. 9:30 bis 15:30 Uhr)