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Datenschutzerklärung InfraWild

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Förderung der Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur und der Wildbretvermarktung in Baden-Württemberg aufgrund der Verwaltungsvorschrift „InfraWild“.
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist 

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
poststelle@rps.bwl.de

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Stuttgart erreichen Sie unter:
datenschutzbeauftragter@rps.bwl.de

Ihre Daten werden dafür erhoben, um

  • den Antrag auf Zuwendung nach „InfraWild“ zu bearbeiten,
  • die Zuwendung auszuzahlen,
  • das Einhalten der Zuwendungsbestimmungen zu kontrollieren,
  • den Prüforganen der bewilligenden Behörde und dem Rechnungshof im Rahmen der Zuständigkeit Rechenschaft abzulegen.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DSGVO in Verbindung mit §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung und der allgemeinen Verwaltungsvorschriften dazu verarbeitet.
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
    Hausanschrift: Kernerplatz 10, D- 70182 Stuttgart, Postanschrift: Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart, Tel.: +49 711/126-0, E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de,
  • das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW), Wildforschungsstelle (WFS), Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf, Tel.: +49 7525/942-300, E-Mail: poststelle@lazbw.bwl.de,

um dem MLR ggf. Anträge zur Entscheidung vorzulegen und das Ausüben der Aufsicht zu ermöglichen, um von der WFS ggf. eine fachliche Entscheidung über Förderfähigkeit und Zuwendungshöhe einzuholen.

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln. Ihre Daten werden nach der Erhebung 20 Jahre lang gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und gemäß der Gemeinsame Anordnung der Ministerien über die Verwaltung des Schriftguts der Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes (AnO Schriftgut) für die Aufgabenerfüllung Gewährung einer Zuwendung aus Landesmittel erforderlich ist.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Regierungspräsidium Stuttgart, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen den Datenschutz verstößt, haben Sie, unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg.

Eine Rechtspflicht zur Mitteilung der im Antragsformular aufgeführten Daten besteht nicht. Das Regierungspräsidium Stuttgart benötigt diese Daten jedoch, um Ihren Antrag zu bearbeiten und ggf. die Zuwendung auszuzahlen.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung