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Förderwegweiser

Förderung der Abgabe und Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in Schulen und vorschulischen Einrichtungen - EU-Schulprogramm

Logo des Schulprogramms des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; Bild MLR
Logo des Schulprogramms des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Ziel:

Mit dem EU-Schulprogramm sollen Kinder möglichst früh an ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten herangeführt werden. Dazu soll eine regelmäßige Verteilung von Obst und Gemüse sowie Milch an Kinder in der Zielgruppe beitragen. Zur Zielgruppe gehören vorrangig Kinder in Schulen im Primarbereich sowie nachrangig Kinder in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes.

Mittelherkunft:

EU (EGFL)

Zuwendungsempfänger:

Beihilfeempfangende können ausschließlich Lieferantinnen und Lieferanten von Obst und Gemüse oder Milch und Milchprodukten sein, die als Antragstellende zugelassen sind. Die Zulassung ist bei der zuständigen Behörde mit dem hierfür vorgesehenen Formular zu stellen. Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Zulassung kann für eine oder mehrere der folgenden vier Kategorien beantragt und erteilt werden:

  • Lieferant von konventionell erzeugtem Obst und Gemüse,
  • Lieferant von Bioobst und -gemüse,
  • Lieferant von konventionell erzeugter Milch und Milcherzeugnissen,
  • Lieferant von Biomilch und Biomilcherzeugnissen.

Förderfähige Maßnahmen:

Förderfähig ist die Belieferung von Schulen und vorschulischen Einrichtungen mit frischem Obst und Gemüse sowie Milch und Milchprodukten im Rahmen des EU-Schulprogramms.

Fördervoraussetzungen:

  • Es wurden beihilfefähige Erzeugnisse geliefert.
    • Beihilfefähige Produkte im Programmteil Obst und Gemüse sind frisches Obst und Gemüse laut der aktuell gültigen Sortimentsliste. Die Früchte müssen der Qualität von Handelsware entsprechen und dürfen keine Zusätze von Zucker, Süßungsmittel, Fett oder Salz enthalten.
    • Beihilfefähig im Programmteil Milch ist vorrangig Trinkmilch, daneben auch Naturjoghurt, Quark und Käse laut der aktuell gültigen Sortimentslisten. Milch und Milchprodukte dürfen keine Zusätze von Zucker, Salz (hier Ausnahme für Käse), Fett, Süßungsmitteln, künstlichen Geschmacksverstärkern (E 620 bis E 650), Aromastoffen, Früchten, Nüssen und Kakao enthalten.
  • Beliefert wurden zur Teilnahme im aktuellen Schuljahr zugelassene Einrichtungen im Rahmen ihres Zulassungsbescheids.

Art und Höhe der Förderung:

Es kann pro gelieferter Portion ein Zuschuss in Form eines festen Beihilfebetrags gewährt werden. Die Höhe der Beihilfebeträge, differenziert nach Obst/Gemüse und Milch sowie konventionell und bio, wird für jedes Schuljahr neu kalkuliert und festgelegt. Die jeweils aktuellen Beihilfebeträge sind dem Merkblatt „Übersicht Portionsgrößen, Förderbeträge, beihilfefähige Schulwochen“ zu entnehmen. Das Merkblatt kann in der rechten Spalte unter der Rubrik „Förder- und Zahlungsanträge, Unterlagen“ abgerufen werden.

Antragstellung und zuständige Behörde:

  • Die Beantragung der Beihilfe bei der zuständigen Behörde erfolgt rückwirkend für einen Antragszeitraum, der einen, drei oder sechs Monat umfassen kann.
  • Die Mindesteihilfebeträge betragen
    • 500 Euro für einen einmonatigen Antragszeitraum,
    • 100 Euro für dreimonatige Antragzeiträume und für sechsmonatige Antragszeiträume
  • Für die Programmteile Schulobst- und -gemüse und Schulmilch sind getrennte Anträge zu stellen.
  • Ist für die Antragstellung ein Onlineverfahren eingerichtet, so ist diese verpflichtend anzuwenden.
  • Beihilfeanträge sind innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Zeitraums, auf den sich der jeweilige Antrag bezieht, einzureichen.

Zuständige Behörde für die Zulassung der Antragsteller und Einrichtungen, für die Bewilligung der Beihilfe und für die Durchführung der erforderlichen Kontrollen ist das Regierungspräsidium Tübingen.

Kontakt:

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 34
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen

Tel. (07071) 757-3502
Fax (07071) 757-96010

E-Mail (je nach Fragestellung):

schulfruchteinrichtungen@rpt.bwl.de   

schulmilcheinrichtungen@rpt.bwl.de 

schulfruchtlieferanten@rpt.bwl.de  

schulmilchlieferanten@rpt.bwl.de

Weitere Informationen:

Informationen zum EU-Schulprogramm können auf der Website www.schulprogramm-mlrbw.de abgerufen werden.

Neben Informationen zu den Teilnahmebedingungen, zur Anmeldung und pädagogischen Begleitung finden sich dort Antragsformulare für Lieferanten und Einrichtungen bzw. der Link zum Onlineantrag.

Weitere Informationen zur Pädagogischen Begleitung im EU-Schulprogramm können auf dieser Seite abgerufen werden.

 



Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand: 08/2020 

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