Einkommensgrundstützung (EGS)

Sie beantragen die Einkommensgrundstützung (EGS) durch Setzen des entsprechen­den Kreuzes im FIONA-Antrag. Zusätzlich sind die einzelnen Flächen im Flächenverzeichnis mit EGS zu kennzeichnen.

Der geschätzte Einheitsbetrag der Einkommensgrundstützung beträgt voraussichtlich ca. 156 Euro/ha.

Ergänzende Informationen erhalten Sie in den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag 2023.

 

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