Sie beantragen die Einkommensgrundstützung (EGS) durch Setzen des entsprechenden Kreuzes im FIONA-Antrag. Zusätzlich sind die einzelnen Flächen im Flächenverzeichnis mit EGS zu kennzeichnen.
Der geschätzte Einheitsbetrag der Einkommensgrundstützung beträgt voraussichtlich ca. 156 Euro/ha.
Ergänzende Informationen erhalten Sie in den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag 2023.